Am Dienstag, den 17. März 2026, führten die Kriminalpolizeiinspektion Passau, die Staatsanwaltschaft Landshut, Steuerfahnder des Finanzamts Landshut sowie Kräfte des Hauptzollamts Landshut mehrere Durchsuchungen durch. Anlass dafür sind umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts verschiedener Wirtschaftsstraftaten.
Razzien in mehreren Landkreisen und international
Bereits in den frühen Morgenstunden wurden über 25 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Die Maßnahmen erstreckten sich auf diverse Wohn- und Geschäftsräume in den bayerischen Landkreisen Passau, Landshut, Dingolfing-Landau, Regen und Deggendorf. Zusätzlich fanden auch in Österreich und Rumänien Durchsuchungen statt.
Verdacht auf Wirtschaftskriminalität
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen mehrere Beteiligte aus der Baubranche verdächtigt werden, durch die Umgehung von zoll- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften illegal hohe Geldsummen erzielt zu haben. Diese Erlöse wurden offenbar durch zahlreiche, teilweise grenzüberschreitende Transaktionen sowie durch Ein- und Ausfuhren von Bargeld und Gold verschleiert.
Sichergestellte Beweismittel und Verhaftungen
Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen wurden unter anderem zahlreiche geschäftsrelevante Unterlagen, elektronische Datenträger sowie Gold- und Silbermünzen im niedrigen sechsstelligen Eurobereich und Bargeld in einem mittleren fünfstelligen Betrag sichergestellt. Zudem wurden mehrere hochwertige Fahrzeuge beschlagnahmt, um eine spätere Einziehungsentscheidung zu sichern.
Gegen vier Tatverdächtige im Alter von 28, 29, 33 und 51 Jahren wurde wegen des dringenden Tatverdachts des Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Geldwäsche Haftbefehl erlassen. Die Festgenommenen werden im Laufe des morgigen Tages dem Amtsgericht Landshut vorgeführt.
Dieser Maßnahmen gingen umfangreiche und langwierige Ermittlungen voraus, die von der Kriminalpolizeiinspektion Passau in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden durchgeführt wurden. Die weiteren Ermittlungen zu den Verdachtsmomenten der Veruntreuung von Arbeitsentgelt, des Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie der Geldwäsche werden fortgesetzt.
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