Rechte für Fluggäste: Wann und wie Airlines zahlen müssen

Viele kennen es: Man begibt sich an den Flughafen und denkt sich, der Urlaub kann nun endlich beginnen – die wohlverdiente Auszeit. Doch dann passiert etwas, was die ganze Vorfreude zunichte machen kann: Der Flug hat eine Verspätung. Welche Rechte Fluggäste haben und wann eine Airline eine Entschädigung für die Flugverspätung zahlen muss, zeigt dieser Artikel.

Flugverspätung – welche Rechte haben Fluggäste?

Gibt es eine Entschädigung, wenn sich der Flug verspätet? Die Frage kommt vielen in den Sinn, die von einer Flugverspätung betroffen sind. Tatsächlich haben Fluggäste einschlägige Rechte, die man in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 nachlesen kann. Hier ist auch geregelt, wann Passagiere eine Entschädigung bekommen und wie hoch diese ausfällt.

Doch wichtig: Nicht immer ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, eine Zahlung zu leisten. Sind Umwege durch Kriege nötig, um die Sicherheit der Flugpassagiere zu gewährleisten, oder kann der Flug aufgrund schwerer Witterungsbedingungen nicht abheben, wird in der Regel keine Entschädigung fällig. Daher sollten Fluggäste ihre Rechte in jedem Fall gut prüfen.

Doch wann gibt es eine Entschädigung, wenn sich der Flug verspätet? Grundsätzlich ist das dann der Fall, wenn der Flug mehr als 3 Stunden später am Ziel ankommt. Dabei spielt der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird, eine Rolle. 

Wie hoch ist die Erstattung im Falle eines verspäteten Flugs?

Ob und wie viel Geld Flugpassagiere im Falle einer Flugverspätung zurückbekommen, hängt von der Flugstrecke ab. Grundsätzlich gilt: Je länger die Strecke, desto höher kann die Entschädigung ausfallen.

  • Kurzstreckenflug (bis 1.500 km): 250 Euro
  • Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.500 km): 400 Euro
  • Langstreckenflug (mehr als 3.500 km): 600 Euro

Es gibt allerdings noch weitere Voraussetzungen dafür, dass Fluggäste überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung erhalten. Der Flug muss entweder in der EU starten oder in der EU landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Auch bei Umsteigeverbindungen kann ein Anspruch bestehen – sogar dann, wenn der Flug teilweise außerhalb der EU liegt. Dies gilt es individuell zu prüfen.

Weitere Rechte von Fluggästen bei einer Verspätung

Fluggäste, die von einer Flugverspätung betroffen sind, können nicht nur einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Es gibt noch andere Rechte, die in der EU-Fluggastrechteverordnung festgehalten sind und die jeder Passagier vor dem Antritt seiner Flugreise kennen sollte.

Ab einer Wartezeit von 2 Stunden bei einem Kurzstreckenflug besteht noch kein Anspruch auf Entschädigung. Was Fluggäste jedoch in Anspruch nehmen können, sind kostenlose Snacks und Getränke. Besonders wichtig ist es dabei, die Belege vor Ort zu sammeln und aufzubewahren. Sie müssen später als Nachweis eingereicht werden, um eine Erstattung beantragen zu können. Bei einem Mittelstreckenflug muss es sich um eine Wartezeit von mindestens 3 Stunden handeln und bei einem Langstreckenflug um 4 Stunden.

Ab 5 Stunden Flugverspätung haben Passagiere das Recht, von ihrem Flug zurückzutreten. Sie können sich dabei den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Und wenn der Flug so lange auf sich warten lässt, dass man erst einen Tag später abheben kann? In dem Fall haben Fluggäste einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung und einen Transfer auf Kosten der Fluggesellschaft.

Wann Airlines nicht zur Kasse gebeten werden

Nicht immer ist es die Schuld der Fluggesellschaft, wenn sich ein Flug verspätet oder er ganz ausfällt. Die Rede ist von sogenannten außergewöhnlichen Umständen. Dazu gehören Unwetter, politische Instabilität oder Streiks des Flughafenpersonals. In solchen Fällen kann die Airline nicht anders, als den Flug zu verschieben – sie trifft keine Schuld und daher muss sie keine Entschädigung leisten.

Was jedoch nicht zu außergewöhnlichen Umständen zählt, sind interne Streiks oder technische Defekte. In jedem Fall, in dem die Airline dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass sich der Flug verspätet, haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung.

Entschädigung für eine Flugverspätung geltend machen – wie geht das?

Wer von einer Flugverspätung betroffen ist, sollte vor Ort vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich von einem Mitarbeiter den Grund für die Verspätung schriftlich bestätigen zu lassen. Das kann später noch sinnvoll sein. Denn nicht selten wollen sich Airlines im Nachgang aus der Sache herausreden und die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände schieben.

Generell haben Fluggäste bis zu 3 Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Doch wie immer gilt: Besser kümmert sich gleich darum, als dass man die Frist versäumt.

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