Das neue Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestages sorgt weiterhin für erhebliche Kontroversen. Nachdem bei der Bundestagswahl 23 Wahlkreisgewinner trotz Mehrheit der Erststimmen kein Mandat erhalten haben, landet die Regelung nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Einer der Kläger ist der Augsburger CSU-Politiker Volker Ullrich.
Die Wahlrechtsreform, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollte den Bundestag verkleinern. In der praktischen Umsetzung führte sie jedoch dazu, dass direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen durften – auch im Wahlkreis Augsburg.
Scharfe Kritik aus Augsburg
Volker Ullrich sieht darin einen gravierenden Eingriff in demokratische Grundprinzipien. In einem Interview mit ANTENNE BAYERN erklärte er:
„Die Augsburgerinnen und Augsburger haben einen Bundestagsabgeordneten gewählt, der nicht im Bundestag sitzt. Das ist eine klare Verletzung grundlegender demokratischer Spielregeln. Nirgendwo auf der Welt gibt es eine Situation, wo in Wahlkreisen gewählt wird und der Sieger nicht ins Parlament einzieht.“
Dabei gehe es nicht nur um seine eigene Person, betont Ullrich. Gegenüber ANTENNE BAYERN sagte er weiter:
“Es geht um die vielen zehntausend Augsburgerinnen und Augsburger, die die CSU und mich gewählt haben und die letztlich auch um ihre Vertretung im Deutschen Bundestag betrogen wurden.”
Ziel der Klage ist es, dass alle 23 betroffenen Wahlkreisgewinner nachträglich ein Mandat im Bundestag erhalten.
Von der neuen Regelung sind vor allem Bewerber von CDU und CSU betroffen. Darüber hinaus verloren auch vier AfD-Wahlkreise sowie ein Wahlkreis der SPD trotz Erststimmenmehrheit ihren direkt gewählten Abgeordneten.
Den Betroffenen bleiben zwei Monate Zeit, um das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Volker Ullrich und seine Mitstreiter zeigen sich zuversichtlich, dass die Anwendung des neuen Wahlrechts verfassungswidrig war.



