Am Flughafen München wurde am Montag, den 9. März 2026, ein 60-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei seiner Einreise aus Bangkok von der Bundespolizei festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund einer Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Urteil wegen Untreue führt zu Festnahme
Die Grundlage für die Festnahme bildete ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2022. Der Mann war wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Bundespolizisten hatten Informationen über seine Ankunft und nahmen ihn unmittelbar nach dem Ausstieg aus dem Flugzeug fest.
Vermögensabschöpfung nicht möglich
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Landshut gebracht, wo er seine Strafe verbüßen muss. Neben der Freiheitsstrafe bestand ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung in Höhe von knapp 50.000 Euro. Diese Maßnahme des Strafrechts dient dazu, Vermögenswerte, die aus Straftaten stammen, einzuziehen. In diesem Fall konnte jedoch keine Einziehung erfolgen, da der Mann nach eigenen Angaben mittellos ist.

