Vorfall auf Flug BT927: Regelwidriges Verhalten an Bord
Am Donnerstag, den 3. April, kam es auf dem Flug BT927 aus Vilnius zu einem Zwischenfall, bei dem sich ein 55-jähriger israelischer Staatsangehöriger nicht an die Sicherheitsbestimmungen hielt. Während des Landeanflugs nutzte der Mann unerlaubt eine E-Zigarette, was einen klaren Verstoß gegen die aktuellen Sicherheitsrichtlinien darstellt.
Rechtliche Konsequenzen nach der Landung
Nach der Ankunft am Flughafen München wurde der Passagier von der Bundespolizei in Empfang genommen. Aufgrund des Verstoßes erwartet ihn nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gemäß dem Luftsicherheitsgesetz. Nachdem er eine Sicherheitsleistung hinterlegt hatte, konnte der Mann seine Reise nach Israel fortsetzen.
Konsequente Ahndung von Regelverstößen
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Rauchen, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten, an Bord von Flugzeugen strikt untersagt ist. Solche Verstöße – etwa durch sogenannte “Unruly Passengers” – werden ernst genommen und können zu Bußgeldern führen. Fluggäste, die die Ordnung oder den Ablauf eines Fluges stören, begehen keine Kavaliersdelikte.


