Augsburg. Im vielbeachteten Verfahren um eine mutmaßlich fehlerhafte Notfallversorgung hat das Amtsgericht Augsburg einen Notfallsanitäter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Urteil betrifft einen Rettungseinsatz aus dem Oktober 2023.
Dem heute 44-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, bei einem Rettungseinsatz eine Patientin nicht korrekt diagnostiziert und eine vitale Bedrohungslage verkannt zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe der Sanitäter dadurch notwendige weitere Maßnahmen unterlassen. Die Frau verstarb später am selben Tag.
Zunächst war gegen den Notfallsanitäter ein Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen erlassen worden. Gegen diesen legte der Angeklagte Einspruch ein, sodass es zur Hauptverhandlung kam.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme, einschließlich der Auswertung von Einsatzdokumentationen und Zeugenaussagen, sah das Gericht eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung nicht als erwiesen an. Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass das Verhalten des Angeklagten ursächlich für den Tod der Patientin gewesen sei oder gegen die im Einsatz geltenden fachlichen Standards verstoßen habe.
Das Amtsgericht sprach den Notfallsanitäter daher frei. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

