Am vergangenen Wochenende (9. – 11. Januar) führte die Bundespolizeiinspektion Freilassing verstärkte Kontrollen durch und deckte dabei mehrere Verstöße gegen die Rechtsordnung auf. Insgesamt erzielte die Polizei mehr als 45 Fahndungstreffer und vollstreckte zehn Haftbefehle. Ein besonderes Highlight war die Sicherstellung einer Katze.
Kontrollen auf der A8 und A94
Kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Insassen eines Reisebusses an der A8. Ein 45-jähriger albanischer Staatsangehöriger wurde von der Staatsanwaltschaft Landshut seit 2023 gesucht. Der Mann wurde vom Amtsgericht Landau an der Isar wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Nachdem er die Strafe bezahlt und einen Aufenthaltstitel vorgewiesen hatte, durfte er weiterreisen.
Weniger Glück hatte ein 45-jähriger Rumäne, der in einem vollbesetzten Kleintransporter an der A94 von Beamten des Bundespolizeireviers Mühldorf am Inn kontrolliert wurde. Der Rumäne war im Dezember 2024 abgeschoben worden und gegen ihn bestand ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Zudem lagen drei Haftbefehle wegen Diebstahl mit Waffen, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn vor, die zu einer Restfreiheitsstrafe von 297 Tagen führten.
Katze ohne Sicherung und weitere Verstöße
Im Fahrzeug des Rumänen entdeckten die Beamten eine etwa drei Monate alte Katze, die weder gesichert noch mit einem Heimtierausweis ausgestattet war. Da für das Tier weder Wasser noch Nahrung bereitgestellt wurde, leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz ein und übergab die Katze an das Tierheim in Winhöring. Darüber hinaus wurde gegen den 45-Jährigen ein Strafverfahren wegen Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet und er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Samstagmittag überprüfte die Polizei vier Insassen eines Fahrzeugs an der Anschlussstelle Mühldorf-West auf der A94. Dabei stellte sich heraus, dass sich ein 44-jähriger Serbe unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt. Zudem wurden bei ihm unerlaubte Tabletten gefunden, was den Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufkommen ließ. Ein weiterer Mitfahrer, ein 41-jähriger Mazedonier, war wegen Diebstahls per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier gesucht. Dieser konnte durch Zahlung einer Geldstrafe von 300 Euro abgewendet werden.
Verdacht der Unterschlagung und unerlaubte Einreise
Im Auto des 29-jährigen bulgarischen Fahrers entdeckte die Bundespolizei sechs Bankkarten, deren Herkunft der Fahrer nicht plausibel erklären konnte. Deshalb wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Unterschlagung eingeleitet. Bei einer weiteren Kontrolle an der A8 am Sonntagmittag wurde ein 29-jähriger Albaner in einem Reisebus angetroffen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts vor. Ein Bekannter zahlte die Geldstrafe von 1.800 Euro, dennoch wurde dem Mann die Einreise verwehrt, da er nicht genügend Mittel für seinen Aufenthalt vorweisen konnte. Er wurde nach Österreich zurückgeschickt.


