Am Dienstag, den 24. Februar, nahm die Bundespolizei am Bahnhof Mühldorf einen 42-jährigen russischen Staatsangehörigen fest. Der Mann war in einem Regionalzug unterwegs und konnte bei einer Kontrolle nur einen russischen Reisepass, jedoch weder einen Aufenthaltstitel noch ein Visum vorlegen. Der Verdacht der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland führte zur vorläufigen Festnahme des Mannes. Um dessen Rückführung nach Kroatien im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu sichern, wurde er einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht.
Festnahme am Bahnhof Freilassing
Am selben Tag erfolgte am Bahnhof Freilassing die Festnahme eines 48-jährigen staatenlosen Mannes. Bei einer Kontrolle in einem Fernverkehrszug legte der Mann einen lettischen Fremdenpass vor, jedoch fehlten Visum und gültiger Aufenthaltstitel. Ein Datenabgleich ergab mehrere Fahndungsausschreibungen zur Festnahme, unter anderem durch das Ausländeramt Erding und die Zentralen Ausländerbehörden in Zirndorf und Oberbayern München. Der Mann war Anfang des Jahres am Flughafen Frankfurt nach Lettland abgeschoben worden und unterliegt einem Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Mai 2033. Aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden Verbots wurde er vorläufig festgenommen.
Richterliche Anordnung und Untersuchungshaft
Nach der Festnahme führte die Bundespolizei den 48-Jährigen einem Richter vor. Dieser bestätigte die beantragte Untersuchungshaft. Der Mann wurde daraufhin in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.


