Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Die Entscheidung wurde im Einzelrichterverfahren gefällt, nachdem der DFB-Kontrollausschuss Anklage erhoben hatte.
Pyrotechnik bei zwei Auswärtsspielen – Spielunterbrechung auf St. Pauli
Hintergrund der Strafe sind Vorfälle bei zwei Auswärtsspielen der Fuggerstädter. Sowohl beim Spiel gegen Holstein Kiel als auch beim Gastspiel auf St. Pauli wurde Pyrotechnik im Augsburger Fanblock gezündet. Besonders auf St. Pauli hatte das Konsequenzen: Die Partie musste aufgrund starker Rauchentwicklung für rund dreieinhalb Minuten unterbrochen werden.
Teilbetrag darf in Sicherheitsmaßnahmen fließen
Von der verhängten Geldstrafe kann der FC Augsburg bis zu 16.600 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Stadionsicherheit oder zur Gewaltprävention verwenden. Damit will der DFB die Clubs ermutigen, in die Prävention zukünftiger Vorfälle zu investieren.
Urteil ist rechtskräftig
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, womit die Entscheidung nun rechtskräftig ist. Eine weitere Anfechtung wird es nicht geben.





