Am 25. Februar 2026 durchsuchte die Kriminalpolizei Straubing die Wohnräume und den Arbeitsplatz eines 49-jährigen Mannes in Straubing. Der Verdacht: Besitz kinderpornografischer Inhalte. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen eines von der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing beantragten Durchsuchungsbeschlusses.
Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgung
Während der Durchsuchung stellten die Beamten verschiedene Mobiltelefone und einen Datenträger sicher. Der Verdacht besteht, dass der Mann über eine Internetplattform entsprechende Inhalte erworben hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter. Dieser Fall zeigt erneut, dass die Ermittlungsbehörden intensiv gegen Verdächtige vorgehen, die glauben, sich anonym im Internet bewegen zu können.
Verhaltensempfehlungen für Internetnutzer
Der Austausch strafbarer Inhalte über soziale Netzwerke ist ein ernstzunehmendes Problem. Wer solche Dateien erhält, sollte sie nicht löschen, sondern umgehend die Polizei informieren. Eine klare Distanzierung von solchen Inhalten in der Gruppe kann ebenfalls hilfreich sein. Nach der Anzeigenerstattung sollte die Gruppe umgehend verlassen werden. Für Nutzer ist es ratsam, die Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Gruppen zu überdenken und automatische Speicherfunktionen für Bild- und Videodateien zu deaktivieren.
Eltern sollten dabei eine Balance finden, um ihre Kinder zu schützen, gegebenenfalls durch Kontrollen der Handynutzung und der Onlinezeiten. Bei pädophilen Neigungen wird empfohlen, sich anonym an Hilfsorganisationen zu wenden.

