EuGH: Kirchenaustritt allein rechtfertigt keine Kündigung

Eine katholische Einrichtung kann einem Mitarbeiter nicht ohne Weiteres kündigen, weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Anforderung, nicht aus der Kirche auszutreten, „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zudem müsse die Art der Tätigkeit und das Ethos der Einrichtung berücksichtigt werden.

Europäischer Gerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der konkrete Fall betrifft eine Beraterin der Katholischen Schwangerschaftsberatung in Deutschland, die aus der Kirche austrat. Die Einrichtung hatte ihr daraufhin gekündigt, obwohl sie auch nicht-katholische Mitarbeiter beschäftigte. Die Luxemburger Richter teilten mit, dass die Zugehörigkeit zur Kirche nicht als wesentliche Anforderung für die Tätigkeit einer Schwangerschaftsberaterin angesehen werden könne, wenn die Einrichtung selbst nicht-katholische Personen für die gleiche Tätigkeit beschäftige.

Das Bundesarbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt war. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass die Katholische Schwangerschaftsberatung darlegen müsse, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich sei, damit die Anforderung tatsächlich als notwendig und verhältnismäßig erachtet werden könne (C-258/24).

Anzeige
DTS Nachrichtenagentur
DTS Nachrichtenagentur
Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

Meistgelesen

SEK-Einsatz in Kempten: Räumung einer Wohnung eskaliert

Ein größerer Polizeieinsatz hat am Montagvormittag in Kempten für...

Vollsperrung nach Verkehrsunfall mit zwei Pkw bei Fristingen im Landkreis Dillingen an der Donau

Nach einem Verkehrsunfall mit zwei Pkw ist die Staatsstraße ST...

Polizeibericht Augsburg vom 16.03.2026

Hier lesen Sie den Polizeibericht Augsburg von heute

„Das ist nicht der Krieg der NATO“ – Bundesregierung lehnt NATO-Einsatz zur Sicherung der Straße von Hormus ab

 Die Bundesregierung hat Forderungen von US-Präsident Donald Trump zurückgewiesen,...