Forscher sehen Fehlentwicklungen bei Cannabis-Teillegalisierung

Das Forschungsprojekt Ekocan hat am Mittwoch den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vorgelegt. Grundsätzlich seien einige der vom Gesetzgeber intendierten Effekte schon jetzt teilweise eingetreten, aber es habe auch „Fehlentwicklungen“ gegeben, heißt es in dem Bericht.

„Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Positiv sei vor allem aus kriminologischer Perspektive hervorzuheben, dass immer mehr Konsumierende Cannabis aus legalen Quellen beziehen. An einigen Stellen könne aber die Intervention des Gesetzgebers erforderlich sein. So spielten etwa die Anbauvereinigungen auf dem Markt für Cannabis nach wie vor kaum eine Rolle. Dem Gesetzgeber werde empfohlen, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen. Gleiches gelte für die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis sowie das Konsumverbot in Anbauvereinigungen. Auch sollte es den Anbauvereinigungen ermöglicht werden, im Internet neutral über ihr Angebot zu informieren.

Darüber hinaus scheinen die festgehaltenen Maßnahmen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes durch Frühinterventionen in der Praxis nicht umgesetzt zu werden. Es sollte daher geprüft werden, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure (Polizei/Ordnungsämter, öffentliche Jugendhilfe und Suchtpräventions/-beratungsstellen, Personensorgeberechtigte) besser koordiniert werden könne, so die Forscher. Weitere Fehlentwicklungen betreffen die rückläufige Inanspruchnahme von Suchtberatung, die Verfolgung von organisierter Kriminalität sowie den Markt für Medizinalcannabis.

Die Bundesregierung kündigte als Reaktion auf den Zwischenbericht an, „dringenden Handlungsbedarf“ zu sehen. „Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gingen stark zurück. Wer davor die Augen verschließe, riskiere die Gesundheit der Jüngsten. „Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem.“ Im Internet herrsche ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt, die gezielt junge Menschen ansprechen. „Dabei wird systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoßen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach derweil davon, dass das Cannabisgesetz ein „vollkommener Rohrkrepierer“ sei. Es sei „jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd“. Die Bedenken der Sicherheitsbehörden seien im Gesetz nicht berücksichtigt. „Das Ergebnis: Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung.“

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) warf der Ampelregierung derweil vor, der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen „Bärendienst“ erwiesen zu haben. „Dabei ist gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als `Einstiegsdroge`. Hier müssen wir dringend nachsteuern.“

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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