Am Montag, dem 09. März, wurde am Nürnberger Hauptbahnhof eine 39-jährige Frau festgenommen. Die Bundespolizei stellte bei einer Kontrolle fest, dass gegen die Deutsche ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Ihr wurde ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zur Last gelegt.
Haftbefehl wegen Ordnungswidrigkeit
Der Haftbefehl verlangte eine viertägige Haftstrafe. Um diese abzuwenden, wurde die Frau aufgefordert, eine Geldbuße zu zahlen. Anfangs war sie jedoch nicht in der Lage, das erforderliche Geld zu beschaffen.
Geldzahlung durch Unterstützung des Vaters
Schließlich konnte die 39-Jährige ihren Vater erreichen, der die Zahlung der geforderten Summe übernahm. Nach Eingang des Geldes wurde die Frau wieder aus der Haft entlassen.
Vergangene Auffälligkeiten
Laut Polizei ist die Frau bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten bekannt geworden.

