Im Rahmen der Städtebauförderung fördert der Freistaat Bayern die Sanierung leerstehender Gebäude oder Gebäudeteile im innerörtlichen Bereich der Stadt Kempten (Allgäu), um Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen.
Die Wohnraumversorgung und Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und anerkannten Flüchtlingen stellen für den Staat und die Kommunen eine große Herausforderung dar. Im Rahmen der Förderinitiative „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ können private Immobilieneigentümer einen pauschalen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, sofern sich das Gebäude im Sanierungsgebiet „Erweiterte Doppelstadt“ oder in der Sozialen Stadt Kempten-Ost befindet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die geförderte Wohnung baurechtlich genehmigt ist und für einen Zeitraum von 7 Jahren an Flüchtlinge vermietet wird.
Die Sanierung hat zum Ziel, gesunde Wohn- und Lebensbedingungen im Bestand zu ermöglichen. Dabei soll eine einfache Gebäudesanierung durchgeführt werden, die eine schnelle und sinnvolle Nutzung des Gebäudebestandes ermöglicht. Förderfähig sind nicht nur Kosten für Dach und Fassade, sondern auch für Maßnahmen im Gebäudeinneren. Die Struktur und der Wohnraumzuschnitt können beibehalten werden, auch wenn sie von herkömmlichen Wohnvorstellungen abweichen.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde für das Jahr 2024 ein Ansatz von 50.000 € für entsprechende Maßnahmen eingestellt. Die Städtebauförderung übernimmt 80 Prozent der anfallenden Kosten, während der Eigenanteil der Stadt 20 Prozent beträgt.

