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Katastrophenfall für den Landkreis Donau-Ries aufgehoben

Das Landratsamt Donau-Ries als zuständige Katastrophenschutzbehörde gibt hiermit die Feststellung des Endes des Katastrophenfalls im Landkreis Donau-Ries mit Wirkung ab heute 12:00 Uhr bekannt.

Katastrophenfall Für Den Landkreis Donau-Ries Aufgehoben
Symbolbild Donauwörth

Diese Entscheidung hat Landrat Rößle gemeinsam mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) und der Örtlichen Einsatzleitung getroffen. Die Hochwassersituation der vergangenen Tage hat sich aufgrund weiter sinkender Pegel an den Flüssen im Landkreis und einer günstigen Wetterprognose stabilisiert bzw. normalisiert. Eine Katastrophenlage im Sinne des Bayer. Katastrophenschutzgesetzes, d. h. ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, oder die natürlichen Lebensgrundlagen in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet sind, liegt inzwischen nicht mehr vor. Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die ein Zusammenwirken der im Katastrophenschutz beteiligten Stellen unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde erfordern, sind nicht mehr notwendig bzw. werden – wie die Abpumpmaßnahmen der Öl-Wassergemische in Zusum – im Laufe des heutigen Tages zu Ende gebracht. Mit Aufhebung des Katastrophenfalles endet daher auch der Einsatz der FüGK im Landratsamt.

„Ich danke allen ehren- und hauptamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die unermüdlich im Einsatz waren, um Schaden von Mensch und Tier soweit möglich abzuwenden.“, so Landrat Rößle.

Maßnahmen wie das Abpumpen von Kellern im Rahmen der technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehren, die Entsorgung von Sperrmüll, sonstige Aufräumarbeiten etc. laufen selbstverständlich auch nach Aufhebung des Katastrophenfalles noch im erforderlichen Umfang weiter, allerdings nicht mehr unter zentraler Koordinierung durch die FüGK im Landratsamt, sondern wieder regulär durch die vor Ort zuständigen Stellen in den Städten und Gemeinden.

Zuständig bleibt das Landratsamt dagegen weiterhin für die Bearbeitung der Anträge auf Soforthilfe sowie für Fachfragen aus dem regulären Aufgabenbereich, wie z. B. dem Abfall- oder dem Wasserrecht.

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