Die Stadt Kempten erlaubt Gastronomiebetrieben ab sofort, ihre genehmigten Außenterrassen bis 23 Uhr geöffnet zu halten – eine Stunde länger als bisher. Diese neue Regelung gilt zunächst bis Ende Oktober 2025 und ist Teil einer offiziellen Erprobungsphase, die der Ausschuss für öffentliche Ordnung in seiner jüngsten Sondersitzung beschlossen hat.
Keine Änderungen bei Konzessionen
Trotz der verlängerten Öffnungszeiten bleiben die bestehenden Auflagen der Konzessionen unverändert. Die Stadtverwaltung betont, dass die grundlegenden Genehmigungen weiterhin Gültigkeit haben und keine gesonderten Anpassungen notwendig sind.
Rücksichtnahme bleibt oberstes Gebot
Mit der Ausweitung der Nutzungszeiten appelliert die Stadt zugleich an das Verantwortungsbewusstsein der Gastronomen: „Musikbeschallung auf Terrassen ist grundsätzlich nicht erlaubt.“ Die Stadt erinnert daran, dass gerade nach 23 Uhr – beim Aufräumen und Reinigen der Außenbereiche – besondere Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner genommen werden soll.
Gemeinsam für entspannte Sommerabende
„Nur im respektvollen Miteinander können die erweiterten Spielräume dauerhaft bestehen und gemeinsam erfolgreich genutzt werden“, heißt es von Seiten der Stadt. Ziel der Regelung sei es, sowohl Gastronomen als auch Gästen mehr Flexibilität zu ermöglichen – ohne dabei das nachbarschaftliche Zusammenleben zu gefährden.
Die Stadtverwaltung wünscht allen Beteiligten eine gelungene Pilotphase sowie der gesamten Stadtgemeinschaft „entspannte Sommerabende im Freien“.
Kontakt für Rückfragen
Bei Fragen zur neuen Regelung steht das Gewerbeamt per E-Mail zur Verfügung:
gewerbe@kempten.de


