Der Vorfall ereignete sich bereits im Mai 2024 zur Nachtzeit. Eine Besatzung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern war mit ihrem Polizeihubschrauber „Edelweiß 7“ im Einsatz, um bei der Suche nach einer vermissten Person in Landsberg am Lech zu unterstützen. Nachdem das Suchgebiet auf Kaufering ausgeweitet wurde, konnte die vermisste Person durch Bodenkräfte gefunden werden. Fast zeitgleich wurde die Hubschrauberbesatzung in diesem Bereich von einem zunächst unbekannten Täter mit einem Laser geblendet. Die Crew konnte die Wohnung des Tatverdächtigen schnell lokalisieren und Streifen hinzuziehen. In der Wohnung des Tatverdächtigen wurde ein Laser gefunden. Nach dem Rückflug und der Landung am Flughafen München musste sich ein Besatzungsmitglied aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden infolge der Laserblendung in ein Münchner Klinikum begeben.
Gerichtsverhandlung im Februar
Mitte Februar kam es beim Amtsgericht Landsberg am Lech zur Gerichtsverhandlung. Der zuständige Richter verurteilte den Angeklagten wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ und „Versuchter gefährlicher Körperverletzung“ zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks.
Warnung vor Laserblendungen
Die Polizeihubschrauberstaffel Bayern betont, dass eine Laserblendung kein Kavaliersdelikt ist. Der „Gefährliche Eingriff in den Luftverkehr“ kann mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden. Eine solche Blendung kann gesundheitliche Beeinträchtigungen der Crew und damit den Kontrollverlust über das Luftfahrzeug verursachen, im schlimmsten Fall sogar zu einem Absturz führen.
Gefährdung durch Einsatzunterbrechungen
Darüber hinaus kann es passieren, dass der Einsatz nach einer Laserblendung der Besatzung eines Polizeihubschraubers abgebrochen oder unterbrochen werden muss. Dies könnte wiederum schwerwiegende gesundheitliche Folgen für beispielsweise vermisste Personen nach sich ziehen.


