Mecklenburg-Vorpommern will das Verleiten Minderjähriger zu gefährlichen Mutproben wie sogenannten “Blackout-Challenges” unter Strafe stellen. Ihr Land bringe eine Bundesratsinitiative gegen diese Challenges ein, teilte Landesjustizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Donnerstag mit. Niedersachsen sei der Initiative beigetreten.
In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben des Ministeriums zuletzt ein Junge ins Krankenhaus gekommen, nachdem ein Mitschüler ihn auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Die Tat sei offenbar nur deshalb ausgeführt worden, weil sie für ein Video, die sogenannte Blackout-Challenge, aufgenommen worden sei. In einem zweiten Fall habe eine Mutter Anzeige erstattet, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden seien. Bernhardt sagte, das seien keine harmlosen Mutproben. “Durch das Herbeiführen von Sauerstoffmangel können innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, bleibende Schäden und sogar der Tod eintreten.”
Die Gefahren nähmen vor allem in sozialen Netzwerken, Chats und digitalen Räumen ihren Ausgang, in denen gefährliche Handlungen als Mutprobe inszeniert würden. Dort versprächen Likes, Aufmerksamkeit und Reichweite Anerkennung. Solche Inhalte träfen auf Kinder und Jugendliche, die Risiken, Manipulation und Gruppendruck noch nicht in gleicher Weise einschätzen könnten wie Erwachsene, so die Ministerin.
Mecklenburg-Vorpommern wird nach ihren Worten den Entschließungsantrag “Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen” am Freitag in den Bundesrat einbringen. “Unser Blick richtet sich nicht auf Kinder und Jugendliche, die solche Challenges sehen oder nachahmen”, so die Ministerin. Im Mittelpunkt stünden Menschen, die gezielt auf Minderjährige einwirkten, gefährliche Dynamiken bewusst initiierten oder ausnutzten und Kinder und Jugendliche dazu bringen wollten, sich selbst erheblich zu schädigen.
Die Bundesregierung solle prüfen, ob ein eigenständiger Straftatbestand des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung geschaffen wird. Erfasst werden solle insbesondere das gezielte Einwirken auf Minderjährige in der Absicht, sie zu einer Selbsttötung oder einer anderen erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen.

