Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen eine 20-jährige Frau erhoben, die am Nachmittag des 29. Juni 2024 einen 64-jährigen Mann im Hauptbahnhof Kaiserslautern mit einem Messerstich tödlich verletzt haben soll. Der Frau wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kam es zunächst zu einem Vorfall, bei dem der 64-Jährige die Frau durch einen Griff ans Gesäß sexuell belästigte. Dies führte zu einem verbalen Streit. In dessen Verlauf habe die 20-Jährige ein Klappmesser aus ihrer Tasche gezogen und Stichbewegungen in Richtung des Mannes ausgeführt. Der Mann wich daraufhin rückwärts aus, während die Frau ihm folgte. Anschließend soll der 64-Jährige versucht haben, den Arm der Frau festzuhalten, in dem sie das Messer führte. Daraufhin habe sie sich aus dem Griff befreit und dabei einen einzelnen Stich ausgeführt. Dieser traf das Herz des Mannes, der wenige Sekunden später verstarb.
Die Beschuldigte hat den Vorfall eingeräumt, jedoch betont, dass sie nicht auf das Herz gezielt habe. Auch die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass ein gezielter Tötungsvorsatz vorlag. Der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge setzt lediglich Vorsatz hinsichtlich der Körperverletzung voraus, während der Tod des Opfers fahrlässig verursacht sein kann. Die Frau erklärte, sie habe in Notwehr gehandelt, um den Mann auf Abstand zu halten und sich zu verteidigen.
Die Anklage wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern erhoben. Diese wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

