Beim 12. Oberpfälzer Kontrolltag am 15. Oktober kontrollierte die Polizei rund 330 Fahrzeuge und etwa 750 Personen. Dabei erfassten die Einsatzkräfte rund 580 Anzeigen und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung.
Die unter Federführung des Polizeipräsidiums Oberpfalz durchgeführte Aktion wurde von mehr als 200 Polizeikräften unterstützt. An stationären und mobilen Kontrollstellen überprüften die Einsatzkräfte neben der Geschwindigkeit auch den technischen Zustand der Fahrzeuge, die Einhaltung von Abständen und die Fahrtüchtigkeit. Zudem kontrollierten sie den Schwerverkehr sowie den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr.
In fünf Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten bei Fahrzeugkontrollen einen vorangegangenen Konsum berauschender Mittel fest. Im Bereich des Schwerverkehrs überprüften sie rund 70 Fahrzeuge. Dabei wurden in etwa 25 Fällen Verstöße gegen Vorschriften zur Ladungssicherung, zum Fahrpersonal-, Gefahrgut- oder Güterkraftverkehrsrecht festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Weitere Drogenkontrollen in den drei Wochen zuvor
Bereits in den drei Wochen vor dem Kontrolltag fanden in der gesamten Oberpfalz verstärkte Kontrollen mit dem Schwerpunkt Drogen im Straßenverkehr statt. Dabei überprüften die Einsatzkräfte mehr als 800 Fahrzeuge und rund 1.000 Personen. Bei 36 Personen wurde eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss festgestellt.
In sechs weiteren Fällen lag der kontrollierte Atemalkohol über 0,25 Milligramm pro Liter, was etwa 0,5 Promille entspricht. Gegen vier Personen wird wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Insgesamt unterbanden die Einsatzkräfte 41 Weiterfahrten; in einem Fall wurde ein Fahrzeug sichergestellt. Außerdem stellten sie zehn unerlaubte Nutzungen elektronischer Geräte während der Fahrt fest und verwarnten sechs Personen wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurts.
An den Kontrollen beteiligten sich neben der Polizei auch der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität, die Staatsanwaltschaft, das Veterinäramt und das Technische Hilfswerk. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der bayerischen „Vision Zero“ dazu beitragen, Risiken im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen, Verstöße zu ahnden und Verkehrsunfälle zu verhindern.
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