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Polizeiaktion in Ingolstadt: 25 Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornografieverdacht und Waffenbesitz

Großangelegte Durchsuchungsaktion in Ingolstadt

Die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt führte am Donnerstag im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eine koordinierte Durchsuchungsaktion durch. Im Raum Ingolstadt, darunter in Ingolstadt selbst sowie in Geisenfeld, Pfaffenhofen an der Ilm und Neuburg an der Donau, wurden insgesamt 25 Objekte durchsucht. Diese Maßnahmen basierten auf gerichtlich erlassenen Durchsuchungsbeschlüssen.

Beweismaterial sichergestellt

Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen 21 Personen im Alter von 13 bis 65 Jahren. Alle Verdächtigen wurden während des Einsatzes angetroffen, nach kriminalpolizeilichen Maßnahmen jedoch wieder entlassen. Die Beamten sicherten umfangreiches Beweismaterial, darunter etwa 40 elektronische Geräte wie Smartphones, Computer und andere Speichermedien. Zudem wurden 14 Zeitschriften mit einschlägigen Abbildungen beschlagnahmt.

In einem der durchsuchten Objekte fanden die Ermittler zudem rund 30 sogenannte „verbotene Gegenstände“ wie Schlagringe und Messer. Der Besitzer dieser Gegenstände muss nun mit einer Anzeige nach dem Waffengesetz rechnen.

Fortdauernde Auswertungen und Polizeiempfehlungen

Die Analyse der sichergestellten Datenträger ist noch im Gange und wird vermutlich mehrere Wochen dauern. Unterstützung erhielt die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt von der Bereitschaftspolizei aus Eichstätt. Insgesamt waren etwa 50 Beamtinnen und Beamte an dem Einsatz beteiligt.

Die Kriminalpolizei gibt folgende Empfehlungen:

  • Wenn Sie im Internet auf kinderpornografische Inhalte stoßen, informieren Sie die zuständige Polizeidienststelle und teilen Sie die exakte Internetadresse mit, indem Sie sie kopieren.
  • Falls Sie in sozialen Netzwerken derartige Inhalte entdecken, kopieren Sie den Link zur Profilseite und notieren Sie den Profilnamen des Nutzers. Geben Sie diese Informationen an die Polizei weiter.
  • Erhalten Sie in einem Chat kinderpornografische Dateien, sollten Sie diese ebenfalls melden. Führen Sie eine WHOIS-Abfrage über den Absender durch und leiten Sie diese Informationen mit dem Chat-Protokoll umgehend an die Polizei weiter.
  • Achten Sie darauf, Ihre Kinder über verbotene Inhalte im Internet aufzuklären, damit sie angemessen auf gefährdende Inhalte reagieren können.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Website polizei-beratung.de zu finden.

Alfred Ingerl
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.

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