Blockhaus auf Reisen: Illegaler Schwertransport legt Balderschwang zeitweise lahm

BALDERSCHWANG. Am Nachmittag des 11. Dezember 2025 staunte eine Streifenbesatzung der Polizeistation Oberstdorf nicht schlecht: Mitten durch die Ortsdurchfahrt von Balderschwang manövrierte ein Tieflader ein vollständiges Blockhaus – ohne Begleitfahrzeuge, ohne Absicherung und ohne jegliche Genehmigung.

Ein Schwertransport-Unternehmer aus dem Oberallgäu sollte das massive Holzhaus vom Ortsteil Gschwend über eine Strecke von etwas mehr als drei Kilometern zum Parkplatz der Riedberghorn-Sesselbahn bringen. Um die notwendigen Genehmigungen, Meldungen und Sicherheitsvorkehrungen kümmerte er sich jedoch nicht. Weder das Polizeipräsidium noch andere Behörden waren informiert worden, vorgeschriebene Begleitfahrzeuge fehlten ebenso wie polizeiliche Absicherung.

Enorme Ausmaße verursachen Verkehrschaos

Mit über 22 Metern Länge, mehr als 6 Metern Höhe und deutlich über 7 Metern Breite beanspruchte der Transport die gesamte Fahrbahn. Entsprechend kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Mehrfach blieb der Tieflader in Engstellen stecken, sodass Verkehrszeichen abmontiert und sogar ein Baum gefällt werden mussten, um die Weiterfahrt zu ermöglichen.

Zur beweissicheren Dokumentation wurde die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Kempten hinzugezogen. Die Beamten untersuchten den Sondertransport gründlich – und stellten gleich mehrere gravierende Verstöße fest.

Überladen, ungesichert und ohne Kennzeichnung

Eine Verwiegung auf der Kreisstraße nahe des Zielortes ergab, dass die Sattelzugmaschine an zwei Achsen massiv überladen war und die maximal genehmigungsfähigen Achslasten deutlich überschritten wurden. Insgesamt brachte der Transport über 60 Tonnen auf die Waage.

Zudem stand das Blockhaus völlig ungesichert auf einer Unterkonstruktion auf dem Tieflader. Auch auf die vorgeschriebene Kennzeichnung des überbreiten Transports hatte der Unternehmer komplett verzichtet.

Bußgeld, Punkte und weitere Konsequenzen

Den selbstfahrenden Unternehmer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld im vierstelligen Bereich sowie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Darüber hinaus muss das Unternehmen mit einer Gewinnabschöpfung für den gesamten Transport rechnen. Die Polizei leitete außerdem eine Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit bei den zuständigen Behörden ein.

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