Regensburger Polizei ermittelt gegen zwei Männer wegen Hasspostings in sozialen Medien

REGENSBURG. Bei einem bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings hat die Kriminalpolizei Regensburg am 25. Februar 2026 gezielte Ermittlungen gegen zwei Männer im Alter von 36 und 48 Jahren aufgenommen. Diese sollten mit konkreten Tatvorwürfen konfrontiert und im Rahmen von Beschuldigtenvernehmungen zu ihrem Handeln befragt werden.

Ermittlungen gegen Hassposting-Verdächtige

Die relevanten Hasspostings wurden in sozialen Medien entdeckt und über zentrale Meldestellen an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Nach eingehender Prüfung der Inhalte auf potenzielle Strafbarkeit wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen wurden an die zuständigen Behörden in den Wohnorten der Tatverdächtigen weitergeleitet. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermittelte auf Weisung der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen der Straftaten nach § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) sowie § 166 StGB (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften). Die beiden Männer aus dem Stadt- und Landkreis Regensburg stehen im Verdacht, politisch motivierte Hasspostings veröffentlicht zu haben. Hasspostings werden als Beiträge verstanden, die im Internet mehrere Nutzer erreichen und erkennbare Hetze oder Diskriminierung aufgrund von Vorurteilen des Täters gegenüber bestimmten Personengruppen zeigen.

Konkrete Vorwürfe

In einem Fall verglich ein Tatverdächtiger eine Religionsgemeinschaft mit dem Nazi-Regime, während ein anderer Mann in seinem Post dazu aufrief, politisch Andersdenkende mit einem Flammenwerfer anzugreifen. Einer der Männer gestand in seiner Vernehmung, der Verfasser eines der Posts zu sein. Dem anderen Tatverdächtigen konnte der Internet-Beitrag ebenfalls zugeordnet werden, doch er äußerte sich nicht weiter dazu.

Konsequenzen und Prävention

Die Staatsanwaltschaft Regensburg wird nun die Stellungnahmen der Tatverdächtigen bewerten. Die strafrechtliche Bewertung der Beiträge erfolgt durch die Justizbehörden nach Abschluss der Ermittlungen. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Präventionstipps:

  • Melden Sie Hasspostings oder strafrechtlich relevante Inhalte an die zuständigen Behörden oder über offizielle Meldestellen in sozialen Medien.
  • Achten Sie darauf, keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Äußerungen zu verbreiten, die gegen die Rechte anderer verstoßen.
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Alfred Ingerl
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.

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