Die Gersthofer Solaraktion „Mini-PV“ war in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Zwei Mal wurde der Fördertopf aufgestockt und nach wie vor gehen jeder Woche Anträge auf Förderung von Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerken) ein. Das erste, besonders einfach umzusetzende Programm für jede:n will die Stadt Gersthofen jetzt ergänzen, sodass auch klassische PV-Anlagen und sogar Batteriespeicher gefördert werden.

Ab dem 1.6.24 wird die Gersthofer Solaraktion erweitert. Unter dem Motto „Wir setzen noch eins drauf!“ beteiligt sich die Stadt mit bis zu 10% an den Kosten der PV-Anlagen und Batteriespeicher. Je nach Größe der Anlage kann sich jede und jeder bis zu 2500€ Förderung sichern. Das gilt natürlich so lange, wie Geld im Fördertopf ist. Der Stadtrat hat in diesem Jahr eine Gesamtfördersumme von 90.000€ bewilligt.
„Wir waren wirklich begeistert, wie gut das Mini-PV-Förderprogramm angenommen wurde. In der Region waren wir damals die Ersten und die vielen Anträge zeigen, wie wichtig den Gersthoferinnen und Gersthofern die eigene Energiewende ist. Das wollen wir fördern und ich freue mich, dass wir jetzt alle privaten PV-Anlagen, Erweiterungen und sogar Batteriespeicher unterstützen können“, so Michael Wörle, Erste Bürgermeister der Stadt Gersthofen.
So funktioniert’s
Am besten kümmern sich Interessierte jetzt schon um ein Angebot für Ihre PV-Anlage, Batteriespeicher oder die Erweiterung Ihrer Anlage, denn diesmal muss zuerst ein Angebot eingereicht werden. Um die Förderung der Stadt Gersthofen zu erhalten, muss das Angebot vor der Beauftragung bei der Stadt eingehen.
Ab dem 1.6.24 können Interessierte die Förderrichtlinien und den Antrag auf der Webseite der Stadt unter www.gersthofen.de/solaraktion herunterladen und ausfüllen. Wichtig ist diesmal, dass im Unterschied zum Mini-PV-Förderprogramm, die Anlage und evtl. der Batteriespeicher vor der Beauftragung von der Stadt als förderfähig genehmigt werden muss. Für die Verbraucher:innen heißt das aber auch, dass bei Bewilligung die Förderung sicher ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs und der Vollständigkeit bearbeitet. Die Bezuschussung erfolgt so lange bis der städtische Fördertopf ausgeschöpft ist.

