Steuerrechtler kritisiert Erbschaftsteuerkonzept der SPD

Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte. „Die fehlende Differenzierung beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad ist natürlich ein verfassungsrechtliches Problem“, sagte Kube mit Blick auf das SPD-Konzept dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

SPD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Problem sei Artikel 6 des Grundgesetzes, das den Schutz der Familie garantiere und seiner Ansicht nach auch im Erbschaftsfall anzuwenden sei, so Kube. Der Grund für die verfassungsrechtliche Problematik liege darin, dass das Grundgesetz auch nach Verwandtschaftsgrad innerhalb einer Familie unterscheide, so Kube. Auch sei zu bedenken, dass Artikel 6 außer der Familie eigenständig auch die Ehe schütze. „`Familie ist Familie` greift da viel zu kurz“, sagte Kube.

Nach dem Willen der SPD soll der Verwandtschaftsgrad künftig eine deutlich weniger wichtige Rolle spielen als bisher. So sieht das Konzept der Partei vor, die verschiedenen Steuerklassen, die sich auch nach dem Verwandtschaftsgrad richten, in eine einzige zu überführen. Auch will die Partei bei ihrem geplanten Lebensfreibetrag künftig weniger stark zwischen engen Familienangehörigen und übrigen Familienangehörigen unterscheiden. Genau das könnte laut Kube jedoch verfassungsrechtlich heikel sein.

Anzeige
DTS Nachrichtenagentur
DTS Nachrichtenagentur
Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

Meistgelesen

Wegen des Vorwurfs von Antisemitismus: „Wir sind Augsburg“ leitet rechtliche Schritte gegen Martina Wild ein

Gestern forderte die Bürgervereinigung "Wir sind Augsburg" den Rücktritt...

Polizeibericht Augsburg und Region vom 17.03.2026

Hier lesen Sie den Polizeibericht Augsburg und Region von heute

Seilbahngondel in der Schweiz abgestürzt – Ein Todesopfer

In der Schweiz ist beim Absturz einer Seilbahngondel eine...