Wie flexibel sind die Mietdauern und Kündigungsfristen bei Lagerräumen? Interview mit Kevin Rother von selfstorage

Presse Augsburg
6 Minuten Lesezeit

Ob für den Umzug, als Kellerersatz oder zur gewerblichen Lagerung von Waren – Selfstorage, das Mieten von privaten Lagerräumen, boomt auch in der Region Augsburg. Doch bevor man seine Schätze einlagert, stellen sich wichtige vertragliche Fragen: Wie lange muss ich mich binden? Und wie schnell komme ich wieder aus dem Vertrag heraus? Die Flexibilität bei Mietdauer und Kündigung ist für viele Kunden das entscheidende Kriterium.

Wir haben dazu mit einem Branchen-Insider gesprochen: Kevin Rother, Online-Marketing-Manager bei storemore – Selbstlagerbox GmbH. Im Interview erklärt er, was das Konzept Selfstorage mit storemore auszeichnet und wie flexibel die Mietbedingungen für Kunden in der Praxis tatsächlich sind.

presse-augsburg.de: Herr Rother, danke, dass Sie sich Zeit nehmen. Die erste Frage, die sich viele unserer Leser stellen, lautet: Wenn ich einen Lagerraum mieten möchte, wie sieht denn eine typische Mindestmietdauer aus? Muss ich mich direkt für ein ganzes Jahr binden?

Kevin Rother: Hallo, sehr gerne. Diese Sorge kann ich direkt nehmen. Die Zeiten starrer, langer Vertragslaufzeiten sind im Selfstorage-Bereich weitgehend vorbei. Der Markt hat sich stark an den Bedürfnissen der Kunden orientiert, und Flexibilität ist hier das A und O. Bei den meisten Anbietern, auch bei uns von storemore, liegt die Mindestmietdauer in der Regel bei nur einem Monat. Manche bieten sogar eine wochenweise Anmietung an. Das ist ideal für kurzfristige Engpässe, wie beispielsweise während eines Umzugs. Langzeitverträge über ein Jahr gibt es natürlich auch, oft verbunden mit einem Preisnachlass, aber sie sind definitiv die Ausnahme, nicht die Regel.

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presse-augsburg.de: Das klingt sehr kundenfreundlich. Nehmen wir an, ich habe einen Lagerraum gemietet und möchte ihn nicht mehr benötigen. Welche Kündigungsfrist für meinen Lagerraum muss ich einkalkulieren?

Kevin Rother:

Auch hier steht die Flexibilität im Vordergrund. Während in der Branche
meist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt, gehen wir bei storemore einen entscheidenden Schritt weiter: Bei uns ist sogar eine tägliche Kündigung möglich – und damit maximale Freiheit für alle, die sich nicht langfristig festlegen wollen. Zum Vergleich: In der Regel kündigt man zum Ende einer Mietperiode. Wenn Sie also beispielsweise am 15. des Monats

Ihre Miete zahlen, müssten Sie bei den meisten Anbietern bis zum 1. desselben Monats
kündigen. Manche erlauben immerhin sieben Tage Frist, doch unsere tägliche Kündigungsoption bietet Ihnen unübertroffene Flexibilität. Unser Tipp: Werfen Sie vor Vertragsabschluss immer einen Blick in die AGB, um sicherzugehen, dass die Konditione wirklich zu den eigenen Bedürfnissen passen.

presse-augsburg.de: Nun gibt es im Netz immer wieder Diskussionen über die Frage: Ist die Kündigungsfrist bei Selfstorage gesetzlich geregelt oder können Anbieter diese frei festlegen? Wie ist da die rechtliche Lage?

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Kevin Rother: Das ist eine sehr wichtige Frage. Im Gegensatz zur Wohnraummiete, die durch das BGB sehr streng reguliert ist, fallen Lagerräume meist unter das Gewerberaummietrecht oder werden als „Mietverträge über sonstige Sachen“ behandelt. Hier gibt der Gesetzgeber den Vertragsparteien deutlich mehr Spielraum. Das bedeutet, es gibt keine starre gesetzliche Kündigungsfrist für Selfstorage, die für alle gilt. Die im Mietvertrag bzw. in den AGB vereinbarte Frist ist daher maßgeblich und rechtlich bindend. Genau aus diesem Grund hat sich im Wettbewerb aber auch die kundenfreundliche 14-Tage-Frist als quasi-Standard etabliert.

presse-augsburg.de: Wie kann ich denn meinen Selfstorage-Vertrag kündigen? Reicht da eine E-Mail oder muss ich einen eingeschriebenen Brief schicken?

Kevin Rother: Die Kündigung muss in der Regel in Textform erfolgen, um wirksam zu sein. Eine E-Mail an den Kundenservice des Anbieters ist heute bei den allermeisten Unternehmen, inklusive storemore, absolut ausreichend. Wichtig ist, dass Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich auch den klassischen Weg per Brief wählen. Einige Anbieter stellen auf ihrer Webseite auch direkt ein Kündigungsformular zur Verfügung, was den Prozess weiter vereinfacht. Ein Anruf allein genügt jedoch in der Regel nicht.

presse-augsburg.de: Zum Abschluss: Was würden Sie unseren Lesern raten, wenn sie auf der Suche nach einem flexiblen Lagerraum sind? Worauf sollten sie neben der Kündigungsfrist noch achten?

Kevin Rother: Mein Rat ist, nicht nur auf den Preis pro Quadratmeter zu schauen. Fragen Sie konkret nach der Mindestmietdauer und der Kündigungsfrist. Achten Sie auf versteckte Kosten wie Administrationsgebühren, Kosten für ein obligatorisches Schloss oder Kautionen. Ein transparenter Anbieter wird all diese Punkte klar und deutlich im Vorfeld kommunizieren. Ein guter Service zeichnet sich dadurch aus, dass er Ihnen genau die Flexibilität bietet, die Sie für Ihre individuelle Situation benötigen – sei es ein kleiner Raum für nur einen Monat oder eine große Box mit unbegrenzter Laufzeit.

presse-augsburg.de: Herr Rother, wir danken Ihnen für das informative Gespräch.

Kevin Rother: Sehr gerne.

 

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Newsdesk der Presse Augsburg Medien-Redaktion.