Ein Ehepaar, das sich vor dem Amtsgericht Augsburg wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung verantworten musste, ist am Montag freigesprochen worden. Hintergrund war ein Sturz der Mutter beziehungsweise Schwiegermutter der Angeklagten im gemeinsamen Wohnhaus.
Nach der ursprünglichen Anklage war die 1939 geborene Frau im Oktober 2025 spätabends im Erdgeschoss des Hauses gestürzt und hatte sich eine schwere Hüftverletzung zugezogen. Sie konnte nach Angaben des Gerichts weder selbstständig aufstehen noch den Notruf wählen. Rund 13 Minuten lang soll sie laut um Hilfe gerufen haben. Die Schreie waren nach Darstellung laut Anklage sogar auf der Straße zu hören. Ein Passant setzte schließlich den Polizeinotruf ab.
Die Tochter und deren Ehemann befanden sich zu diesem Zeitpunkt im ersten Obergeschoss desselben Hauses. Gegen beide waren zunächst Strafbefehle über jeweils 30 Tagessätze erlassen worden. Dagegen legten sie Einspruch ein.
Gericht sieht keinen Vorsatz
In der Hauptverhandlung erklärten die Angeklagten nach Mitteilung des Amtsgerichts, die Hilferufe nicht gehört zu haben. Damit habe aus ihrer Sicht kein vorsätzliches Handeln vorgelegen. Auch das Gericht hatte Zweifel daran, dass die beiden die Schreie tatsächlich wahrgenommen hatten.
Beide Angeklagten wurden deshalb vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen.

