Spahn warnt Bas: Keine Abstriche bei Bürgergeld-Sanktionen

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) aufgerufen, in ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergeldes die geplanten Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer nicht aufzuweichen. „Es ist wichtig, dass der Kabinettsentwurf in sich stimmig ist und die vereinbarten Eckpunkte umsetzt“, sagte Spahn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Außerdem machte der CDU-Politiker klar, dass es im parlamentarischen Verfahren keine größeren Änderungen an den Reformplänen geben dürfe.

Bärbel Bas und Jens Spahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatten vorige Woche ihr Veto gegen Bas` Gesetzentwurf zur Einführung der neuen Grundsicherung eingelegt, weil Bürgergeldempfänger vor einer Streichung aller Leistungen noch eine Anhörung bekommen sollen. Bas will nach eigenen Angaben sicherstellen, dass Betroffene – etwa psychisch Kranke und Menschen, die Angst vor Behörden hätten – nicht wegen einer Erkrankung Termine versäumen.

Spahn sagte dazu: „Es gibt ja eine Härtefallregelung für genau solche Fälle. Aus dieser Ausnahmeregelung darf jetzt aber nicht die Standardregelung werden.“ Zur Ankündigung der Ministerin, dass die SPD im Bundestag noch Änderungen an der Reform erreichen wolle, sagte Spahn: „Natürlich reden wir im parlamentarischen Verfahren noch über Änderungen an einem Gesetz. Aber die Kernpunkte der Bürgergeldreform stehen. Die sind für uns politisch essenziell.“ Sie entsprächen auch dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger. „Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Da wird es keine Abstriche geben.“

Die Reform des Bürgergeldes sollte eigentlich längst vom Kabinett verabschiedet sein, aber die schwarz-rote Koalition konnte sich bisher nicht auf einen Gesetzentwurf einigen. Nun soll in der Kabinettsitzung an diesem Mittwoch – der letzten in diesem Jahr – ein neuer Anlauf gemacht werden.

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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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