Augsburg | Halid S. nach homophober Attacke zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Augsburg hat im Prozess um einen brutalen Angriff auf ein schwules Paar mehrjährige Haftstrafen verhängt. Vier der fünf Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, da er nach Ansicht des Gerichts nicht aktiv an der Gewalt beteiligt war.

Nach Überzeugung des Gerichts griffen die Männer im März vergangenen Jahres ein homosexuelles Paar an und verletzten es erheblich. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Tat aus homophoben Motiven begangen wurde. Damit blieb das Gericht teilweise unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für den Hauptangeklagten Halid S. eine Haftstrafe von sechs Jahren verlangt hatte.

Der 23-jährige Halid S. erhielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Eine anschließende Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht jedoch nicht an. Diese Maßnahme wird normalerweise dann verhängt, wenn nach Einschätzung des Gerichts ein besonders hohes Risiko besteht, dass ein Täter nach seiner Haft erneut schwere Straftaten begeht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, da Halid S. bereits vorbestraft ist. Im Jahr 2019 hatte er am Augsburger Königsplatz einen Familienvater mit einem Faustschlag tödlich verletzt. Dafür verbrachte er knapp fünf Jahre in Jugendhaft.

Opfer leiden weiterhin unter den Folgen

Die beiden Männer, die damals 26 und 28 Jahre alt waren, kämpfen noch heute mit den Folgen des Angriffs. Einer der Betroffenen berichtete vor Gericht, dass die Schläge hart und gezielt gewesen seien. Einige Tritte seien sogar mit Anlauf ausgeführt worden.

Er erlitt schwere Prellungen am Kopf und am gesamten Oberkörper. Bis heute habe er starke Kopfschmerzen und befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung. Gleichzeitig sei er erleichtert, dass der Fall ernst genommen wurde und vor Gericht aufgearbeitet werde.

Gericht erkennt schwulenfeindliches Motiv

Die Angeklagten hatten die Tat bereits zu Beginn des Prozesses gestanden, bestritten jedoch ein homophobes Motiv. Zeugenaussagen zufolge hatten sie vor dem Angriff jedoch mehrfach schwulenfeindliche Bemerkungen gemacht. Auch während der Schläge sollen entsprechende Beleidigungen gefallen sein.

Die Verteidigung argumentierte, solche Ausdrücke seien im Umfeld der Angeklagten üblich und nicht unbedingt als gezielte Diskriminierung gemeint. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und sah ein klares schwulenfeindliches Tatmotiv.

Nach Angaben der Verteidigung hatten die Angeklagten am Tatabend gemeinsam eine große Menge Alkohol getrunken und außerdem Kokain konsumiert. Außerdem sei eines der späteren Opfer zunächst aggressiv auf die Gruppe zugelaufen.

Das Gericht bestätigte, dass dies auf einem Überwachungsvideo zu erkennen sei. Dennoch sei die anschließende Gewalt völlig unverhältnismäßig gewesen. Nur durch Glück seien die beiden Männer nicht schwerer verletzt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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