Lkw-Kontrolle auf A8: Fahrer ohne passende Fahrerlaubnis und Gewerbeuntersagung
Bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz Streitheimer Forst Süd an der Autobahn A8 entdeckten Beamte der Verkehrspolizei Augsburg an einem orangefarbenen Lkw mit Anhänger mehrere Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften und gewerberechtliche Bestimmungen. Der 54-jährige Fahrer konnte nicht die für das Gespann erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen, verfügte nicht über die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation und stand zudem seit mehr als einem Jahr unter einer Gewerbeuntersagung. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Gewerblicher Fahrzeugtransport und fehlende Dokumente
Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer mit seinem Gewerbe verschiedene Fahrzeuge quer durch Deutschland überführte, um diese in Augsburg aufzubereiten und anschließend ins Ausland zu verbringen. Am Lkw waren rote Händlerkennzeichen angebracht. Für die gewerbliche Nutzung des Gespanns hätten bestimmte rechtliche Voraussetzungen gelten müssen, die der Fahrer nicht nachweisen konnte.
Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugmängel
Weitere Beanstandungen ergaben sich bei der Überprüfung des digitalen Fahrtenschreibers: Der Fahrer besaß keine Fahrerkarte und hatte folglich keine Daten im Fahrtenschreiber abgelegt. Zudem hielten die Beamten fest, dass die zulässigen Geschwindigkeiten nicht eingehalten wurden. Die Weiterfahrt wurde außerdem wegen nicht ausreichender Profiltiefe eines Anhängerreifens untersagt.
Der 54-jährige Fahrer besitzt die kosovarische Staatsangehörigkeit.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

