Augsburg | Verwaltungsgericht bestätigt Bestellung von Referentin Tatjana Dörfler

Foto: Dominik Mesch
Presse Augsburg
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Bestellung von Stadträtin Tatjana Dörfler zur Referentin für Bildung und Kultur für rechtmäßig erklärt. Damit folgt das Gericht in den entscheidenden Punkten der Rechtsauffassung der Stadt Augsburg. Die Regierungskooperation aus SPD/ÖDP/Volt, CSU, Freien Wählern sowie Generation Aux/FDP/Die PARTEI wertet das Urteil als Bestätigung des eingeschlagenen Kurses.

Nach Auffassung des Gerichts wurde die Besetzung der Referentenstelle in einem rechtmäßigen und transparenten Verfahren durchgeführt. Tatjana Dörfler war bereits in der konstituierenden Sitzung des Augsburger Stadtrats mit einer deutlichen Mehrheit gewählt worden. Diese Entscheidung wurde nun auch juristisch bestätigt.

Kritik an der Klage

Die Regierungskooperation betont, dass der Rechtsweg selbstverständlich zu respektieren sei. Gleichzeitig sieht sie sich durch das Urteil in ihrer Position bestätigt. Die von dem ehemaligen Kultur- und Sportreferenten Jürgen Enninger sowie Bündnis 90/Die Grünen angestrengten rechtlichen Schritte seien nach Ansicht des Gerichts unbegründet gewesen.

Nach Auffassung der Koalition habe das Verfahren wichtige Entscheidungen über Monate verzögert und die Arbeit der neuen Stadtregierung erschwert. Gerade in den Bereichen Bildung und Kultur habe dadurch wertvolle Zeit gefehlt, um notwendige Projekte voranzubringen.

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Fokus liegt nun auf den anstehenden Aufgaben

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sieht die Regierungskooperation nun die erforderliche Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Aus ihrer Sicht bestätigt das Urteil, dass die personellen Entscheidungen auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage getroffen wurden.

Künftig wolle sich das Bündnis gemeinsam mit Tatjana Dörfler auf die Weiterentwicklung der Bildungs- und Kulturpolitik konzentrieren. Geplant seien Reformen sowie die Umsetzung bereits angestoßener Vorhaben, um den Stillstand der vergangenen Monate zu beenden und die anstehenden Herausforderungen entschlossen anzugehen.

Grüne: Aufsichtsbeschwerde weiter anhängig

Ungeachtet des Urteils ist die juristische Auseinandersetzung um das Besetzungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Grüne Stadtratsfraktion verweist darauf, dass ihre bereits bei der Regierung von Schwaben eingereichte Aufsichtsbeschwerde weiterhin anhängig sei. Nach ihrer Auffassung betrifft die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausschließlich den individuellen Bewerbungsverfahrensanspruch des ehemaligen Kulturreferenten Jürgen Enninger, nicht jedoch die grundsätzliche Frage, ob das gesamte Besetzungsverfahren den kommunal- und beamtenrechtlichen Vorgaben sowie dem Grundsatz der Bestenauslese entsprach. Sie fordert deshalb eine zeitnahe Prüfung der Beschwerde.

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Newsdesk der Presse Augsburg Medien-Redaktion.