„Berufsunfähigkeit im Arztberuf: Diese Risiken werden oft unterschätzt“

Interview mit Dr. Berndt Schlemann über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Die Anforderungen an Ärzte sind sowohl körperlich als auch pychisch hoch. Was viele unterschätzen: Auch sie sind nicht vor gesundheitlichen Einschnitten gefeit. Ein plötzlicher Hörverlust, ein Tremor, Burnout oder ein Bandscheibenvorfall können das berufliche Aus bedeuten.

Wie lässt sich dieses Risiko sinnvoll absichern? Wir haben mit dem Versicherungsexperten Dr. Berndt Schlemann gesprochen. Er berät seit über 20 Jahren Ärzte zu ihrer Absicherung und weiß, worauf es ankommt.

Herr Dr. Schlemann, wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?

Statistisch gesehen wird fast jede vierte Person im Laufe ihres Lebens berufsunfähig – auch im medizinischen Bereich. Bei Ärzten liegt das Risiko laut Schlemann häufig im mentalen oder orthopädischen Bereich. „Ein minimaler körperlicher Ausfall kann in diesem Beruf große Folgen haben“, erklärt er. Gerade bei operativ oder diagnostisch tätigen Ärzten sei die Belastung enorm und Ausfälle oft nicht durch andere kompensierbar.

Warum ist die BU-Versicherung gerade für Mediziner besonders wichtig?

„Weil sie einen hochspezialisierten Beruf ausüben“, sagt Schlemann. Wer einmal in der Patientenversorgung tätig war, kann meist nicht einfach in einen anderen Bereich wechseln – schon gar nicht mit gesundheitlichen Einschränkungen. Daher brauche es einen Vertrag, der den aktuellen Beruf und nicht irgendeine Tätigkeit absichert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte müsse individuell auf die jeweilige Fachrichtung und die beruflichen Besonderheiten abgestimmt sein – ob Assistenzarzt, Radiologin oder niedergelassener Hausarzt.

Besonders wichtig zu wissen für Ärzte: Die Berufsunfähigkeitsabsicherung über das Versorgungswerk ist reine Theorie, sie leistet nur in den seltensten Fällen bei 100% Berufsunfähigkeit. Zusätzliche eigene Absicherung ist deshalb unverzichtbar.

Was sind häufige Fehler bei Vertragsabschlüssen?

„Der größte Fehler ist, zu spät oder gar nicht abzuschließen“, betont Schlemann. Viele junge Ärzte warten, bis sie approbiert oder im Beruf etabliert sind. Doch in Wahrheit ist der Einstieg während des Studiums oder in der Ausbildung bei bester Gesundheit und niedriger Prämie oft am günstigsten.

Ein weiterer Fehler sind ungeeignete Formulierungen im Vertrag. „Wenn der Vertrag nicht eindeutig auf den konkreten ärztlichen Beruf zugeschnitten ist, kann das im Leistungsfall fatale Folgen haben“, warnt er.

Was sollte ein guter Vertrag enthalten?

Für Schlemann sind drei Punkte entscheidend:

  1. Verzicht auf abstrakte Verweisung: Es gilt der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (z.B. operativ tätiger Chirurg). Der Versicherer kann dann nicht abstrakt auf andere ärztliche Tätigkeiten verweisen und sagen: „Sie könnten doch theoretisch noch als Gutachter arbeiten.“
  2. Keine Pflicht den Arbeitsplatz umzuorganisieren, z.B. nur noch Büroarbeit statt Behandlung von Patienten, bei Angestellten und Selbstständigen. Das regelt für unsere niedergelassenen Arztkunden exklusiv unsere “Dr. Schlemann Arztklausel”.
  3. Dynamik und Nachversicherungsgarantien: Damit der Schutz mit Einkommen und Bedarf wächst.

Ein Pluspunkt ist ein zusätzlicher Verzicht auf eine konkrete Verweisung. Dann bekommt der in seiner bisherigen Tätigkeit berufsunfähige Arzt weiterhin seine BU Rente bezahlt, auch wenn er später konkret als Gutachter arbeitet.

Wie unterscheidet sich die BU für angestellte und selbstständige Ärzte?

„Selbstständige müssen nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern auch ihre wirtschaftliche Existenz absichern“, so Schlemann. Deshalb brauche es oft höhere Versicherungssummen, die eventuell mit einem ergänzenden Existenzschutz oder einer Dread-Disease-Police gekoppelt werden.

Angestellte Ärzte hingegen können zunächst mit geringeren Summen starten. Wichtig sei hier, dass eine spätere Anpassung möglich ist.

Besonders wichtig für die Absicherung niedergelassener Ärzte ist außerdem der schon erwähnte Verzicht auf eine Umorganisation der Praxis, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.

Gibt es besondere Vorteile für Ärzte, die sich bei Ihnen beraten lassen?

Von uns betreute Ärzte kommen in den Genuss unserer exklusiven Dr. Schlemann BU Arztklausel. Diese bietet Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten ein höheres Maß an Sicherheit bei der Vertragsauslegung zu wichtigen Fragen der abstrakten Verweisung und der Pflicht zur Umorganisation als Voraussetzung für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.

Medizinstudenten bieten wir ein kostenloses Versicherungspaket für Medizinstudenten. Darin enthalten sind Berufshaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Option für den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Was raten Sie Studierenden und Berufseinsteigern?

Früh handeln. Viele Anbieter bieten sogenannte Starter-Tarife an, die zu Beginn niedrige Beiträge ermöglichen. Schlemann empfiehlt aber: „Nicht nur auf den Preis schauen – sondern achten Sie ebenfalls auf saubere Bedingungen und Anpassungsoptionen.“

Wer jetzt einen hochwertigen Schutz abschließt, profitiert ein Leben lang – auch bei späteren Facharztweiterbildungen, Niederlassung als Hausarzt oder einer Praxisübernahme.

Gibt es steuerliche Vorteile?

„Ja“, sagt Schlemann, „die Beiträge zur BU lassen sich als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung zumindest anteilig geltend machen.“ Besonders bei angestellten Ärzten könne das den Nettoaufwand merklich reduzieren. 

Für Gutverdiener kann die Kombination von BU und Basisrente sinnvoll sein. Dann kann die BU komplett von der Steuer abgesetzt werden. Der Nettoaufwand steigt nur minimal, zusätzliche Altersvorsorge gibt’s geschenkt.

Haben Sie ein Beispiel aus der Praxis?

Ein 38-jähriger Anästhesist wandte sich an uns, nachdem bei ihm erste Anzeichen eines Tinnitus auftraten. Er war bislang nicht abgesichert. Ein Abschluss war zu diesem Zeitpunkt zwar noch möglich, allerdings nur mit Risikozuschlägen und Ausschlüssen. „Das zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig zu handeln“, so Schlemann. Heute sei der Arzt zwar versichert – aber mit Einschränkungen, die sich leicht hätten vermeiden lassen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte kein Luxus, sondern eine Grundausstattung. Wer früh abschließt, sich gut beraten lässt und auf die Details achtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die eigene Familie und die berufliche Zukunft.

Presse Augsburg
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