In seiner Sondersitzung vom 13. Januar 2024 hat der Stadtrat in Gersthofen ein Bürgerbegehren einstimmig für rechtsgültig erklärt. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Planungen der Stadt, im Zuge des geplanten ‚Grünen Herzens‘ in der Gersthofer Innenstadt den öffentlichen Verkehr auf einer Strecke von 100 Metern von der Schulstraße bis zur Strasserkreuzung zu sperren. Einige Gersthofer Bürger hatten sich hiergegen ausgesprochen.
Das Bürgerbegehren wird zum Bürgerentscheid. Alle in Gersthofen gemeldeten Bürger über 18 Jahren können entscheiden, ob sie für oder gegen eine Sperrung sind.
Gleichzeitig findet ein Ratsbegehren statt, das am 7. April zur Abstimmung kommt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gefragt, ob das Grüne Herz frei von motorisiertem Individualverkehr bleiben soll. Es soll jedoch baulich so geplant werden, dass eine optionale Öffnung für den Verkehr in Ausnahmefällen möglich bleibt. Die Bahnhofstraße soll so gestaltet werden, dass eine temporäre Öffnung im Bedarfsfall möglich ist. Das Ziel des Grünen Herzens ist die Schaffung einer Multifunktionsfläche mit hoher Aufenthaltsqualität und die Aufwertung der Stadtmitte zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtraum. Michael Wörle, Erster Bürgermeister der Stadt Gersthofen, betont dies.
Die Briefwahlunterlagen werden den Wählerinnen und Wählern automatisch von der Stadt zugesendet und können jederzeit bis zum 7. April zurückgesendet werden. Der Stimmzettel kann noch bis zum 7. April um 18 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Dafür wird ein zusätzliches Wahllokal im Rathaus eingerichtet.
Der Bürgerentscheid ist nur dann wirksam entschieden, wenn mindestens 20% der Stimmberechtigten der Stadt (aktuell etwa 3300) dafür oder dagegen gestimmt haben. Sollten beide Bürgerentscheide gültig sein und zu einem in sich widersprüchlichen Ergebnis führen, gibt es auf dem Wahlzettel eine Stichfrage.

