Die meisten Augsburger beziehen ihr Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Daraus ergebenden sich Rechte und Pflichten, die der Arbeitsvertrag und eine umfangreiche Gesetzgebung regeln. Dies schützt jedoch nicht vor Konflikten zwischen Arbeitnehmern und -gebern.

Beschäftigte sind in einer schwierigen Abhängigkeitssituation
Nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten vermeiden. Dabei ist der Arbeitnehmer aufgrund seiner Abhängigkeit vom Job in einer wenig komfortablen Situation. Eskaliert der Streit, kann der Besuch einer Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg hilfreich sein. Ein Rechtsanwalt berät seine Mandanten, ob sich beispielsweise im Falle einer Kündigung eine Klage lohnt.
Die Methode des „Heuerns und Feuerns“ ist in Deutschland glücklicherweise nicht erlaubt. Dies resultiert unter anderem aus der sozialen Verantwortung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber hat. Selbst vermeintlich schlechte Leistungen rechtfertigen nicht immer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unternehmer müssen nachweisen, dass das Arbeitsergebnis deutlich unter jenem von vergleichbaren Mitarbeitern liegt. Hier lohnt es sich für betroffene Arbeitnehmer, einen Anwalt zu konsultieren und sich gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.
Kündigungen wegen der falschen Gesinnung
Ein Arbeitsverhältnis wird von zwischenmenschlichen Beziehungen geprägt. Nicht immer lassen sich Menschen im Bewerbungsgespräch vollständig einschätzen. Zudem entwickelt sich die Persönlichkeit von Beschäftigten und natürlich auch von Chefs weiter. Entstehende persönliche Differenzen rechtfertigen jedoch keine Kündigung, wenn der Angestellte seinen Job vertragsgemäß nachkommt.
Zuletzt gab es regelmäßig Nachrichten, dass Menschen allein wegen der Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung oder ihres gesellschaftlichen Engagements entlassen wurden. Angesichts der angeheizten Lage in unserem Land, mag dies der eine oder andere gutheißen, wenn es „die Richtigen“ trifft. Rechtlich ist dies jedoch in den wenigsten Fällen zulässig.
Das Arbeitsrecht erlaubt nicht, einen Mitarbeiter aufgrund seiner politischen Überzeugungen zu entlassen. Dabei ist es unerheblich, ob er sich in der linksautonomen Szene, bei der NPD oder bei der „Letzten Generation“ betätigt. Selbst das menschenverachtende Gegröle von Sylt reicht nicht aus, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Weiterarbeiten oder Abfindung kassieren?
Eine Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, eine Kündigung für unwirksam zu erklären. Ist der Arbeitnehmer mit seiner Klage erfolgreich, hat er einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Häufig ist das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien jedoch so zerrüttet, dass dies dem Mitarbeiter nicht zugemutet werden kann.
Dann bietet eine Abfindung eine interessante Lösungsmöglichkeit. Sie kann durch das Arbeitsgericht angeordnet oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Für Gekündigte besteht jedoch nicht immer ein Anspruch auf Abfindung.
Auch Arbeitnehmer haben Pflichten
Ein Arbeitsvertrag ist nicht nur für Arbeitgeber mit Pflichten verbunden. Angestellte haben dafür Sorge zu tragen, die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Normalerweise gehört dazu das rechtzeitige Erscheinen am Arbeitsplatz. Dies gilt auch, wenn aufgrund eines Streiks die öffentlichen Verkehrsmittel ausfallen.
Beschäftigte sind verpflichtet, sich um eine alternative Anreise zu bemühen. Als Optionen kommen das Bilden einer Fahrgemeinschaft oder die Nutzung des Fahrrads infrage. Zudem ist eine Absprache mit dem Chef sinnvoll. Mit dem Verweis auf Überstunden einfach zu Hause zu bleiben, ist keine gute Idee.
Fazit
Die Arbeit macht einen wesentlichen Teil unseres Lebens aus. Entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial. Spezialisierte Fachanwälte unterstützten Arbeitnehmer und -geber, um zu ihrem Recht zu kommen. Manchmal hilft eine Konsultation der Experten auch, um Konflikte zu vermeiden.




