Deutschland und andere Länder kritisieren Israel wegen des Vorhabens, die Möglichkeit zur Todesstrafe auszuweiten. „Wir sind insbesondere über den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzentwurfs besorgt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs, die am Sonntag verbreitet wurde.
Das geplante Gesetz könnte bereits nächste Woche in Kraft treten. Es soll für Straftaten zur Anwendung kommen, die als terroristisch eingestuft werden und bei denen vorsätzlich ein Mensch getötet wurde. Für das Westjordanland schließt der Gesetzentwurf israelische Staatsbürger, seien es Soldaten oder Siedler, explizit von der Todesstrafe aus.
„Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde Israels Bekenntnisse zu demokratischen Prinzipien gefährden“, heißt es in der am Sonntag von den vier europäischen Außenministern verbreiteten Erklärung. Und weiter: „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung. Deshalb lehnen wir die Todesstrafe ab, ungeachtet der Umstände weltweit. Die Ablehnung der Todesstrafe ist ein grundlegender Wert, der uns eint. Wir fordern die israelischen Entscheidungsträger in der Knesset und der Regierung dringend auf, diese Pläne aufzugeben.“
In Israel kam es bisher nur zwei Mal zum Vollzug einer gerichtlich verhängten Todesstrafe. 1948 wurde ein Soldat von einem Militärgericht zum Tode verurteilt und erschossen, weil er angeblich Informationen an das jordanische Militär übergeben haben soll – später wurde seine Unschuld bewiesen. 1962 wurde Adolf Eichmann wegen seiner Verbrechen im Holocaust zum Tode verurteilt und gehängt.




