Ein Linienflug von Korfu nach Nürnberg hat am Dienstag (13. Oktober 2026) wegen eines ausgelösten Entführungscodes und fehlenden Funkkontakts einen Großeinsatz am Nürnberger Flughafen ausgelöst. Bereits über Griechenland wurde die Maschine nach vorliegenden Informationen von Kampfjets der griechischen Luftwaffe begleitet. Später kamen deutsche Eurofighter zum Einsatz.
Auslöser des Einsatzes war der Transpondercode 7500, mit dem Piloten einen möglichen rechtswidrigen Eingriff in ein Flugzeug, insbesondere eine Entführung, signalisieren können. Gleichzeitig war das Cockpit über Funk nicht erreichbar. Für die zuständigen Flugsicherungs- und Sicherheitsbehörden war zunächst unklar, ob tatsächlich eine Bedrohung vorlag oder der Code versehentlich aktiviert worden war.
Griechische Kampfjets begleiten Passagierflugzeug
Bereits während des Fluges über Griechenland wurde die Passagiermaschine nach vorliegenden Informationen von der griechischen Luftwaffe eskortiert. Dabei sollen Kampfflugzeuge des französischen Typs Dassault Rafale zum Einsatz gekommen sein. Die griechischen Streitkräfte verfügen über insgesamt 24 dieser modernen Mehrzweckkampfflugzeuge.
Im weiteren Verlauf des Fluges wurde auch die deutsche Luftwaffe alarmiert. Eurofighter stiegen auf, um die Passagiermaschine zu begleiten und die Situation aus der Luft zu überprüfen. Derartige Alarmstarts gehören zu den Aufgaben der militärischen Luftraumüberwachung.
Eurofighter eskortieren Maschine nach Nürnberg
Die deutschen Kampfjets begleiteten das Passagierflugzeug auf seinem weiteren Weg zum Flughafen Nürnberg. Dort landete die Maschine gegen 12.10 Uhr planmäßig und wurde zunächst auf einer Parkposition abgestellt.
Am Flughafen hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreiche Einsatzkräfte in Stellung gebracht. Neben der Polizei waren weitere Sicherheits- und Rettungskräfte vor Ort. Zufahrten wurden zeitweise gesperrt, zudem standen Spezialeinsatzkräfte bereit.
Die Sicherheitsbehörden mussten zunächst von einer möglichen Gefahrenlage ausgehen, da der Transpondercode 7500 ausdrücklich auf einen möglichen rechtswidrigen Eingriff hinweist und gleichzeitig keine Funkverbindung zum Cockpit hergestellt werden konnte.
Polizei gibt Entwarnung: Keine Geiselnahme
Nach der Landung gelang es den Einsatzkräften, Kontakt mit dem Flugzeug aufzunehmen. Dabei stellte sich heraus, dass es sowohl den Passagieren als auch der Besatzung gut ging. Hinweise auf eine tatsächliche Entführung oder Geiselnahme ergaben sich nicht.

Gegen 13.25 Uhr konnten die Reisenden die Maschine über Treppen verlassen. Anschließend wurden sie mit Bussen zum Terminal gebracht.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand könnte ein technischer Defekt der Funkanlage für die fehlende Erreichbarkeit des Cockpits verantwortlich gewesen sein. Auch die Auslösung des Transpondercodes könnte damit zusammenhängen. Die genauen Hintergründe müssen noch geklärt werden.
Flugverkehr am Nürnberger Flughafen beeinträchtigt
Der Großeinsatz hatte auch Auswirkungen auf den regulären Flugbetrieb. Nach Angaben des Flughafengeschäftsführers dauerten die Sicherheitsmaßnahmen rund zwei Stunden. Zum Zeitpunkt seiner Aussage war der Flugverkehr seit etwa 20 Minuten wieder freigegeben.
Dennoch kam es zu Verspätungen und Ausweichbewegungen. Erst nach der Entwarnung konnte sich der Betrieb am Flughafen schrittweise normalisieren.
Bereits in der Nacht mögliche Drohnensichtungen
Unabhängig von dem Vorfall hatten in der Nacht zuvor drei Piloten zwischen 2 und 4 Uhr verdächtige Objekte im Luftraum gemeldet. Dabei könnte es sich möglicherweise um Drohnen gehandelt haben.
Die Polizei konnte jedoch keine Drohne feststellen. Auch eine unabhängige Bestätigung der Sichtungen lag nicht vor. Die Ermittler betonten ausdrücklich, dass zwischen den nächtlichen Meldungen und dem Zwischenfall mit dem Linienflug aus Griechenland kein Zusammenhang bestehe.
Der Vorfall verdeutlicht, welche weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen ein ausgelöster Entführungscode in Verbindung mit einem Funkverlust auslösen kann. In diesem Fall endete der internationale Einsatz der Sicherheitsbehörden ohne Verletzte und ohne Bestätigung einer strafbaren Handlung.

