Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild hervor, welches am Dienstag in Berlin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, vorgestellt wurde.
Alexander Dobrindt am 21.07.2026, via dts Nachrichtenagentur
Immer mehr Delikte werden demnach online begangen, darunter Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. So sind beispielsweise sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt mit 4.861 Fällen um 16,5 Prozent gegenüber 2024 gestiegen. Die vermehrte Nutzung des Internets begünstigt digitale Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming oder Sextortion. Außerdem bietet die Fortentwicklung im Bereich der KI neue oder erleichterte Tatbegehungsmöglichkeiten: Reale Inhalte können ohne fundiertes Fachwissen verändert oder neue Inhalte künstlich generiert werden.
Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind 2025 erneut gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 41.677 Fällen (-2,7 Prozent) auf hohem Niveau. Im Gegensatz dazu erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert (11.515 Fälle; +19,9 Prozent). Minderjährige machen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Sie sind häufig dem Phänomen der “Selbstfilmenden” zuzurechnen und leiten kinder- und jugendpornografische Inhalte unbedacht weiter. Die Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz insbesondere an Kinder und Jugendliche sowie Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal ist auch in diesem Phänomenbereich von zentraler Bedeutung.
Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. “Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.” Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden. Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.
Claus sagte, dass das Bundeslagebild das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt im Netz nicht abbilden könne. Die sogenannte “Sextortion” nehme drastisch zu, und Cybergrooming treffe fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Claus forderte, dass Cybergrooming strafbar gemacht und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden müsse.

