Mitführverbot am Hauptbahnhof Nürnberg erfolgreich überwacht
Im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Mai 2025 hat die Bundespolizei ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände am Hauptbahnhof Nürnberg verhängt und die Einhaltung des Verbots streng kontrolliert. Bei diesen Maßnahmen entdeckten die Beamten insgesamt neun gefährliche Gegenstände, darunter Tierabwehrsprays, Pfeffersprays und diverse Messer. Einige dieser Funde stellten gleichzeitig Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) dar.
Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen nach Anstieg von Gewaltverbrechen
Der Hintergrund für die erlassene Verfügung waren vermehrte Gewalttaten am Hauptbahnhof Nürnberg, bei denen gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden, was häufig zu schwereren Verletzungen führte. Verwendet wurden unter anderem Tierabwehrsprays sowie Schlag- und Stichwaffen, deren Besitz und Mitführen nicht generell durch das Waffengesetz untersagt sind. Die Bundespolizei kann solche Allgemeinverfügungen erlassen, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung war es notwendig, das Mitführen potenziell gefährlicher Gegenstände zu untersagen.
Langfristige Regelungen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
Als Ergebnis der erfolgreichen Überwachung betont die Bundespolizei, dass auch ohne spezielle Allgemeinverfügungen das Mitführen von Waffen gemäß § 1 Absatz 2 WaffG oder Messern gemäß § 42 b WaffG in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen verboten ist. Dies gilt ausdrücklich auch für den Hauptbahnhof in Nürnberg. Verstöße können strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Laut Hausordnung der Deutschen Bahn AG ist ebenfalls das Mitführen von Waffen und Messern untersagt, wobei Zuwiderhandlungen ein Hausverbot zur Folge haben können. Zusätzlich besteht seit dem 24. April 2025 um den Nürnberger Hauptbahnhof eine städtische Waffen- und Messerverbotszone.


