Die Stadt Kempten informiert über die kommende Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 wirksam wird. Hintergrund dieser Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisher genutzten Einheitswerte als veraltet und verfassungswidrig einstufte. Ziel ist eine gerechtere Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden.
In Bayern wird künftig ein wertunabhängiges Flächenmodell genutzt. Dabei orientiert sich die Berechnung der Grundsteuer an der Größe von Grundstück und Gebäude sowie deren Nutzung. Dieses Modell soll verhindern, dass steigende Immobilienpreise automatisch zu höheren Steuerbelastungen führen.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer waren verpflichtet, zwischen Juli 2022 und April 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Angaben ermitteln die Finanzämter die neuen Steuergrundlagen. Die Städte und Gemeinden, darunter Kempten, setzen die endgültige Steuerhöhe dann anhand eigener Hebesätze fest, die ab 2025 gelten.
Die Stadt Kempten betont, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet ist. Das bedeutet, das Gesamtsteueraufkommen der Kommune bleibt unverändert. Allerdings können sich für einzelne Eigentümer Änderungen ergeben, abhängig von den individuellen Grundstücksmerkmalen und den neu festgelegten Hebesätzen.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 verschickt. Für Fragen und weitere Informationen verweist die Stadt auf die offizielle Website zur Grundsteuerreform in Bayern.
Mit dieser Reform wird eine moderne, transparente und gerechtere Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer geschaffen, die auch in Kempten für Eigentümer einige Veränderungen mit sich bringen könnte.


