Hochwasser in Schwaben – Landkreis Neu-Ulm richtet Bürgertelefon ein

Am 01. Juni 2024 rief der Landkreis Neu-Ulm aufgrund der Hochwasserlage den Katastrophenfall aus. Seither kämpften die verschiedenen Einsatzkräfte unermüdlich gegen die Wassermassen. Gleichzeitig gehen immer wieder Fragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Um eine Anlaufstelle zu bieten und die Fragen gebündelt zu beantworten, ist seit Dienstag, 04. Juni 2024 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dies ist vorerst von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0731 7040 – 5050 erreichbar.

Die bisher am häufigsten gestellten Fragen, befassen sich mit der Trinkwasserversorgung, der Müllentsorgung oder mit ausgelaufenem Öl im Keller. Was in diesen Situationen zu tun ist in Kürze:

Für die Trinkwasserversorgung im Landkreis Neu-Ulm bestehen derzeit keine Einschränkungen der Wasserversorgung. Das Wasser muss vor Gebrauch nicht abgekocht werden.

Für die (Sperr)Müllentsorgung haben die Gemeinden teilweise zusätzliche Öffnungszeiten geschaffen und Container aufgestellt. Dem Landratsamt Neu-Ulm liegen hierzu folgende Informationen vor:

  • Pfaffenhofen: Aufstellung eines Sperrmüllcontainers vom 06. bis 08. Juni 2024 vor dem Wertstoffhof im Ortsteil Berg an der Nersingerstraße. Sperrmüll kann Donnerstag und Freitag von 15:00 – 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 – 12:00 Uhr abgeladen werden. Elektrogeräte sollen am Wertstoffhof abgegeben werden.
  • Weißenhorn: Sperrmüll und defekte Elektrogeräte sind an folgenden Stellen kostenlos abzugeben: Standort ehemaliges BayWa Gelände: voraussichtlich (je nach Bedarf) bis 06. Juni 2024, tägliche Anlieferungszeit bis 20:00 Uhr. Am Eisenbahnweiher, 89264 Weißenhorn, Standort Wallenhausen, Waldstetter Straße/Furchgasse (Platz gegenüber Feuerwehr): voraussichtlich (je nach Bedarf) bis 06. Juni 2024. Folgendes ist bei der Entsorgung zu beachten: Anlieferung nur durch hochwassergeschädigte Bürger der Stadt Weißenhorn.

 

Schrott bitte auf dem Wertstoffhof zu den regulären Öffnungszeiten entsorgen.
Öffnungszeiten Wertstoffhof, Tel. 07309 42315
Dienstag 18:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch 16:00 – 19:00 Uhr
Freitag 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 – 13:00 Uhr
Keinen Sonder- und Problemmüll anliefern.

  • Nersingen/Straß: zusätzlich am Donnerstag, 06. Juni 2024 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
    Personen, die von der Flut betroffen sind, haben die Möglichkeit von Donnerstag bis Samstag Sperrmüll am Wertstoffhof abzugeben. Da die Kapazität der Container begrenzt, ist richtet sich dieses Angebot ausschließlich an den von der Flut betroffenen Personenkreis. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Öffnungszeiten:
Donnerstag und Freitag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

·         Bei Öl im Keller ist folgendes zu beachten: Bürger haben vielfach das Problem, dass der Keller mit Hochwasser vollgelaufen ist.

Ausgelaufene Ölmenge: Bei Heizöltanks, die aufgrund des Hochwasserereignisses im Keller ausgelaufen sind, ist zu prüfen, ob die auf dem Wasser nur sehr dünn vorhandene Ölphase (schimmernde Ölschlieren) mit Ölaufnahmevlies abgebunden werden kann. Hier sollte gegebenenfalls die Feuerwehr zu Rate gezogen werden. Bei größeren Ölmengen (deutliche rote Verfärbung, mehrere cm dicker Ölfilm, nicht nur Schlieren), ist auf jeden Fall die Feuerwehr hinzuzuziehen. Größere Ölmengen müssen in der Regel über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden. Gegebenenfalls ist das Landratsamt zu verständigen (Wasserrecht und Bodenschutz).

Weitgehend ölfreies Wasser kann in den Schmutzwasserkanal abgepumpt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Wasser in das hochwasserführende Fließgewässer eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Wasser in die fließende Strömung gepumpt wird. Eine Versickerung des Wassers (z. B. Abpumpen in den Garten oder gar in eine Versickerungsanlage – Sickerschacht) ist nicht zulässig!

Nach der Öl-Entfernung: Sobald das ausgelaufene Öl beseitigt ist, sollten Sie einen Heizungsinstallateur mit dem Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes Ihrer Anlage beauftragen (Leitungen, Auffangeinrichtungen etc). Zudem ist eine erneute Inbetriebnahme durch Prüfung eines zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Über TÜV/Dekra, TPO, TPD-Bayern etc. können hierzu geeignete Fachbetriebe mit WHG-Zertifizierung erfragt werden.

Der Landkreis Neu-Ulm hat auf seiner Homepage unter www.landkreis-nu.de/Hochwasser weitere Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Diese bitte nach Möglichkeit vor dem Anruf beim Bürgertelefon lesen.

 

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