Hubig hält pauschales Verbot von Enteignungen für nicht möglich

DTS Nachrichtenagentur
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Verbot von Enteignungen von Immobilienunternehmen als kritisch bewertet. Ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich, sagte Hubig dem “Handelsblatt” (Freitagausgaben).

Enteignen-Schild (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Zugleich stellte Hubig klar, dass ein regelndes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kein einfaches Vorhaben werde. Es gebe Experten, die Zweifel äußerten, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln sei. Für komplett ausgeschlossen halte sie es nicht, sagte die Justizministerin.

Merz hatte nach dem jüngsten Koalitionsausschuss ein Gesetz angekündigt, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet. Hintergrund ist der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände in Berlin, der von Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt werden muss.

Nach Artikel 15 Grundgesetz sei eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln grundsätzlich möglich, sagte Hubig. Gleichzeitig habe Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum garantiert, aus guten Gründen eine sehr starke Stellung. Das sei ein schwieriges Spannungsfeld.

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Das zeige sich darin, dass es bislang noch keinen Anwendungsfall für Artikel 15 und die Vergesellschaftung gegeben habe. Deshalb gebe es auch keine Rechtsprechung. “Ich betreibe keine Enteignungsdebatte”, versicherte die SPD-Politikerin. Ihr Ziel sei, dass Wohnen bezahlbar sei. Die Mieten seien ein sehr reales Problem für die Bürger, und zwar nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten.

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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.