Wie bereits berichtet, wurde für Nördlingen eine stationäre Versammlung von Klimaaktivisten beginnend ab Sonntag, 11.08.2024, angezeigt.
Im Rahmen eines Kooperationsgesprächs zwischen dem Veranstalter, dem Landratsamt Donau-Ries als zuständiger Versammlungsbehörde, sowie Vertretern der Stadt Nördlingen, der Polizei und der ev.-luth. Kirche wurde deutlich, dass es sich um ein sogenanntes „Klimacamp“ handelt, wie es beispielsweise bereits in Augsburg oder Nürnberg stattgefunden hat.
Die Versammlungsfläche misst rund 50 m² und befindet sich zwischen zwei Bäumen entlang der St.-Georgs-Kirche. Laut Veranstalter soll das Camp so lange betrieben werden, wie sich Personal dafür findet.
Auch solche Demonstrationsformen sind von der grundgesetzlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit abgedeckt. Umstände für ein Verbot des geplanten Camps sind – auch unter Berücksichtigung der sehr hohen Hürden, die die ständige Rechtsprechung hieran stellt – bislang keine ersichtlich. Zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde durch das Landratsamt in Abstimmung mit Stadt und Polizei jedoch ein versammlungsrechtlicher Bescheid mit diversen Beschränkungen und Auflagen erlassen, die u. a. dem Schutz von Anwohnern und Passanten, der am Camp beteiligten Aktivisten selbst oder denkmalrechtlichen Belangen zu dienen bestimmt sind. So ist es insbesondere untersagt auf die Bäume, die Kirche oder den Daniel zu klettern, oder sich von diesen abzuseilen. Die Einhaltung dieses Verbots wurde vom Veranstalter im Kooperationsgespräch auch zugesichert.
Ab Beginn der Versammlung wird die Einhaltung der Regelungen im Bescheid durch die Polizei überwacht, die gegebenenfalls eigene Maßnahmen treffen kann. Weitere Versammlungen anlässlich des bzw. im Zusammenhang mit dem Klimacamp, wie beispielsweise eine Fahrraddemo, sind der Versammlungsbehörde gesondert anzuzeigen und gegebenenfalls durch einen separaten Auflagenbescheid näher zu regeln.
Aktuell liegen dem Landratsamt Donau-Ries keine weiteren Anzeigen vor.



