Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Steuerzahler durch eine zweistufige Steuerreform ab 2028 gegenüber 2026 um insgesamt rund zehn Milliarden Euro entlasten. Das geht aus dem Entwurf eines Einkommensteuergesetzes 2027 hervor, aus dem die “Rheinische Post” zitiert. Der Entwurf soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Der Entwurf sieht für Bund, Länder und Gemeinden konkret Steuermindereinnahmen von zunächst rund 1,5 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 5,6 Milliarden Euro. Die Entlastungswirkung für die Steuerzahler werde jedoch bei etwa zehn Milliarden Euro liegen, wenn man alle Maßnahmen zusammen nehme, so das Ministerium.
Geplant ist dem Entwurf zufolge, den Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 und 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Die zweite Progressionsstufe im Einkommensteuertarif wird bis zum zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht. Das Kindergeld soll von heute 259 auf 267 Euro 2027 und auf 272 Euro 2028 je Kind und Monat steigen. Auch die Kinderfreibeträge werden angehoben.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt laut Entwurf 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro. Dadurch können für mehr Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, die Zuschläge auch beitragsfrei gestellt werden. Für Mini-Jobber sollen Arbeitgeber künftig einen Pauschalsteuersatz von fünf Prozent bezahlen (bisher zwei Prozent).
Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen der kleinen und mittleren Einkommen soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Singles) greifen. Eine “Superreichensteuer” ab Einkommen von 280.000 Euro von 47 Prozent wird neu eingeführt. Der Gesetzentwurf entspreche dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli, hieß es im Finanzministerium.

