Das Landratsamt Augsburg hat zehn Windenergieanlagen in Emersacker und Heretsried genehmigt. Antragstellerin ist die WKS Windkraft Schwaben GmbH & Co. KG.
Die geplanten Anlagen liegen innerhalb der von beiden Gemeinden ausgewiesenen Windenergiegebiete nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. An der Prüfung waren insgesamt 28 Fachbehörden und betroffene Stellen beteiligt, darunter die Gemeinden Emersacker und Heretsried.
Bewertet wurden unter anderem die Auswirkungen auf Forstwirtschaft, Natur- und Artenschutz, Lärm, Schattenwurf und Brandschutz. Zudem prüften die Behörden Belange des Arbeits-, Wasser- und Luftfahrtrechts sowie die Vereinbarkeit mit bestehenden Richtfunkstrecken. Grundlage waren umfangreiche Antragsunterlagen, Kartierungen und Gutachten unabhängiger Sachverständiger.
Auflagen zu Lärm, Artenschutz und Brandschutz
Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Sie betreffen unter anderem Lärm, Schatten- und Eiswurf, Brandschutz, forstliche Belange, wassergefährdende Stoffe sowie Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz. Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wurde außerdem ein Ersatzgeld festgesetzt. Vorgeschrieben ist auch der Einbau einer automatischen Brandlöschanlage.
Auch Hinweise und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Vereinigungen wurden laut Landratsamt fachlich geprüft. Das galt unter anderem für Fragen zu Lärm, Wald, Artenschutz und Infraschall. Eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei Genehmigungsverfahren dieser Art gesetzlich nicht vorgesehen.
Landrat Martin Sailer erklärte: „Die Sorgen und Anliegen der Menschen vor Ort nehmen wir ernst. Deshalb war es uns wichtig, die vorgebrachten Hinweise und Bedenken sorgfältig zu prüfen und fachlich zu bewerten. Als Genehmigungsbehörde müssen wir auf Grundlage der geltenden Gesetze und der fachlichen Erkenntnisse entscheiden. Wo Schutzmaßnahmen erforderlich sind, müssen diese verbindlich festgelegt und eingehalten werden.“
Gemeinden erteilten ihr Einvernehmen
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen schufen die Teilflächennutzungspläne Windkraft der Gemeinden Emersacker und Heretsried. Beide Gemeinden erteilten ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Die amtliche Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Augsburg vom 14. Oktober 2026. Der Genehmigungsbescheid wird zusammen mit den Antragsunterlagen für die gesetzlich vorgesehene Dauer veröffentlicht. Ausgenommen sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten.

