Freilassing – Am Freitag, den 20. Februar, kontrollierte die Polizei an der Saalbrücke in Freilassing einen 35-jährigen deutschen Autofahrer. Im Kofferraum seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten eine Druckluftpistole ohne Prüfzeichen. Aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde die Waffe sichergestellt und gegen den Mann Anzeige erstattet.
Kontrolle an der A8 führt zu Verweigerung der Einreise
Am darauf folgenden Samstag, den 21. Februar, überprüften Polizisten im Rahmen einer Einreisekontrolle an der A8 ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung. An Bord befanden sich sechs rumänische Staatsbürger. Fünf von ihnen konnten gültige Identitätskarten vorlegen, während ein 25-Jähriger nur ein Foto seiner ID auf dem Handy zeigte. Bei der Untersuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten mehrere Gegenstände, die auf geplante Eigentumsdelikte hindeuteten, darunter ein Paar manipulierte Schuhe. Vier Insassen waren bereits wegen Diebstahls in Deutschland aktenkundig. Zudem ergaben Telefonanalysen Hinweise auf geplante illegale Aktivitäten in Frankreich und Deutschland. Die Polizisten verweigerten daraufhin die Einreise und wiesen die Männer nach Österreich zurück.
Fahndungserfolg im Zug: Haftbefehl und Drogenfund
Am Sonntag, dem 22. Februar, wurde ein 65-jähriger Deutscher in einem Fernverkehrszug festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth vor, nachdem er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt wurde. Ein weiterer Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen bestand ebenfalls. Da der Mann die Geldstrafe von 900 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Ebenso am Sonntag entdeckte die Polizei bei einer Kontrolle im Zug am Bahnhof Freilassing einen 35-jährigen Mann aus Bangladesch ohne gültige Ausweisdokumente. Eine Überprüfung ergab, dass er bereits 2019 abgeschoben worden war und ein Einreiseverbot bis 2022 hatte. Die Durchsuchung förderte 40 Tabletten Zolium und 230 Tabletten Sizodom zutage, was den Verdacht auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz erhärtete. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er nach Österreich zurückgewiesen.

