Rückkehrprogramm zieht mehr Asylsuchende an

Im vergangenen Jahr sind deutlich mehr Flüchtlinge mit finanzieller Hilfe aus Deutschland in ihr Heimatland zurückgekehrt.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

2025 nutzten insgesamt 16.576 Geflüchtete die Möglichkeit, mit einer Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land auszureisen, wie eine Sprecherin der Behörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. 2024 waren es noch 10.358 Asylsuchende, die mit Geld vom Bund freiwillig ausreisten. 2023 lag die Zahl mit insgesamt 10.762 Personen auf einem vergleichbaren Niveau.

Seit Januar 2025 bietet das Bundesamt wieder die geförderte freiwillige Ausreise auch nach Syrien an, zuvor war das Programm aufgrund des Bürgerkrieges ausgesetzt. Bis Ende Dezember reichten demnach insgesamt 5.976 Personen einen Antrag für die Ausreise nach Syrien beim Bamf ein, von denen 3.678 Menschen bereits ausgereist sind.

Mit dem sogenannten “REAG-GARP-Programm” fördert der Bund die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten. Das Bundesamt übernimmt etwa Flugkosten für die Ausreise und zahlt eine “Starthilfe” von 1.000 Euro pro erwachsene Person sowie 500 für Kinder und Jugendliche. Gerade mit Blick auf Syrien als Zielland für die geförderte Ausreise stellt das Bundesamt ein “großes Interesse” fest, wie die Behördensprecherin mitteilte. “Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge”, heißt es auf der Webseite des Förderprogramms.

4.432 Personen reisten 2025 im Rahmen von “REAG-GARP” zudem in die Türkei aus, 1.334 Menschen traten die Ausreise nach Russland an. Von den insgesamt gut 16.000 Asylsuchenden, die 2025 freiwillig aus Deutschland ausgereist waren, hatten 2.787 Menschen eine “befristete Aufenthaltserlaubnis”. 6.394 Personen waren laut Bamf “ausreisepflichtig”. 7.302 Menschen verfügten über eine “Aufenthaltsgestattung”, das ist kein Schutztitel, sondern berechtigt nur den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahren.

Die Zahl an Schutzsuchenden, die über Förderprogramme der Bundesländer oder auf eigene Faust in ihr Heimatland zurückgereist sind, erfasst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statistisch nicht.

DTS Nachrichtenagentur
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