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Tierheim in Höchstädt darf keine Tiere mehr aufnehmen – Genehmigung versagt

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau hat den Antrag des Tierschutzvereins für den Landkreis Dillingen e.V. auf Erlaubnis zur Tierhaltung im Tierheim Höchstädt abgelehnt. Grund sind erhebliche Mängel an den bestehenden Räumlichkeiten in der Wertinger Straße, die keine tierschutzgerechte Unterbringung mehr ermöglichen. Die Erlaubnis war im November 2024 beantragt worden.

„Die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz sind nicht erfüllt“, teilte das Landratsamt mit. Die derzeitige Unterbringung von etwa 10 bis 15 Hunden und rund 30 Katzen muss bis spätestens 30. Juni 2025 beendet werden.

Kritik und Lösungsversuche

Dem Tierschutzverein steht es offen, einen neuen Antrag einzureichen – allerdings nur, wenn bauliche Verbesserungen nachgewiesen werden. Bereits in der Vergangenheit wurde ein Konzept zur Containerlösung als schnelle und tiergerechte Zwischenlösung diskutiert. Landrat Markus Müller betont: „Eine artgerechte Unterbringung in Containern mit entsprechender Elektrik und Heizung wurde geprüft und unsere Unterstützung zugesichert.“ Ein Bauantrag sei jedoch trotz mehrfacher Fristsetzung nicht eingereicht worden.

Auch Heidi Terpoorten, ehemalige Kreisrätin, unterstützt die Entscheidung: „Leider ist es dem Tierschutzverein nicht gelungen, mit einem tragfähigen Konzept die Zukunft sicherzustellen. Zum Schutz der Tiere befürworte ich diesen Schritt ausdrücklich.“

Kommunen und Politik sehen Handlungsbedarf

Der Gemeindetag und zahlreiche Bürgermeister hatten wiederholt auf die Bedeutung einer gültigen Erlaubnis hingewiesen. „Auch von Seiten der Städte und Gemeinden bestand stets das Bestreben nach einer tragfähigen und gleichzeitig finanzierbaren Lösung“, sagte Tobias Steinwinter, Vorsitzender des Kreisverbands im Gemeindetag.

Landtagsabgeordneter Manuel Knoll kündigte politische Unterstützung an, sofern ein neues Konzept vorgelegt werde: „Ich setze mich dann bei einem guten, neuen Konzept dafür ein, dass es eine Förderung durch den Freistaat gibt.“

Letzte Frist verstrichen

Eine letztmalige Fristverlängerung bis zum 12. Mai 2025 blieb ungenutzt. Weitere Verlängerungen seien rechtlich nicht möglich, betont das Landratsamt. Die Tierhaltung am Standort Höchstädt ist damit nicht mehr erlaubt – ein deutlicher Einschnitt für den Tierschutz im Landkreis.

Presse Augsburg
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