Unfallzahlen mit E‑Scootern im Landkreis Bamberg von vier auf 14 gestiegen

Alfred Ingerl
3 Minuten Lesezeit

E-Scooter-Unfälle nehmen zu: Landkreis Bamberg verzeichnet deutlich mehr Verletzte

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist deutlich gestiegen: Im Landkreis Bamberg gab es 2025 insgesamt 14 Unfälle mit Personenschaden, nachdem es im Jahr 2024 noch vier waren. Landesweit stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden zwischen 2024 und 2025 von knapp 12.000 auf etwa 16.500 und 38 Menschen verloren dabei ihr Leben. Besonders betroffen sind junge Verkehrsteilnehmer: 2025 waren 2.200 Personen unter 15 Jahren in Unfälle verwickelt, dabei gab es 211 Schwerverletzte und vier Tote.

Ursachen, Regeln und sicherheitsrelevante Hinweise

Nach Angaben der Polizei sind als Hauptursachen nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, das Fahren auf Gehwegen und Alkoholisierung zu nennen. Bei allen Unfällen im Landkreis Bamberg war das Verhalten des E-Scooter-Fahrers unfallursächlich. E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen ab 14 Jahren auf Radwegen oder der Straße genutzt werden. Die Benutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen ist verboten, sofern nicht das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ dies ausdrücklich erlaubt. Führerschein oder Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich.

Das Fahren zu zweit auf einem Roller sowie Nebeneinanderfahren sind nicht erlaubt; Gruppen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinanderfahren. Für Fahrer unter 21 Jahren in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, ansonsten sind für alkoholisiertes Fahren dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren maßgeblich. Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.

Prävention und Kontrollen

Polizeihauptkommissar Marco Kriegelsteiner von der Polizeiinspektion Bamberg-Land sagt: „Das Ziel der aktuellen Sensibilisierung ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, nachhaltig zu verbessern. Durch vorausschauendes Fahren und die Verwendung von Schutzausrüstung, wie beispielsweise Helmen, können die Risiken für schwere Kopfverletzungen minimiert werden.“

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Die Landkreispolizei kündigt an, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit zur korrekten Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen weiterzuführen und verstärkte Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durchzuführen. Wichtige Verhaltensregeln sind vorausschauendes Fahren, gegenseitige Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und das Vermeiden von spontanen Wechseln zwischen Straße, Rad- und Gehweg. Das Anbringen von Einkäufen an der Lenkstange kann das Fahr- und Gleichgewichtsverhalten unberechenbar machen und das Sturzrisiko erhöhen.

Für Verstöße nennt die Polizei konkrete Sanktionen: Fahren auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen kostet 15 bis 25 Euro, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren 10 Euro. Wer ohne Versicherungsplakette unterwegs ist, muss mit 40 Euro rechnen; das kann zudem als Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz gewertet werden. Fahren ohne Betriebserlaubnis zieht 30 bis 70 Euro nach sich, bei Tuning sind Sicherstellung und gegebenenfalls Strafanzeige möglich. Die Nutzung des Handys während der Fahrt kostet 100 Euro und einen Punkt, Rotlichtverstöße führen zu 60 bis 180 Euro und einem Punkt, Nebeneinanderfahren wird mit 20 bis 30 Euro geahndet.

Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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Alfred Ingerl ist Autor bei Presse Augsburg. Sein Schwerpunkt liegt auf aktuellen Polizeimeldungen und Blaulicht-Nachrichten aus Bayern. Er bereitet Meldungen der bayerischen Polizeipräsidien redaktionell für die Veröffentlichung auf Presse Augsburg auf.