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Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen in Augsburg

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in städtischen Einrichtungen in Augsburg vorerst bestehen.

Weiterhin Ffp2-Maskenpflicht In Städtischen Einrichtungen In Augsburg
Foto: Dominik Mesch

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen wird die Stadt Augsburg auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst weiterhin für Beschäftigte und Besuchende auf Grundlage ihres Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer FFP2Maske im bisherigen Umfang aufrechterhalten.

Sobald die Zahlen Erleichterungen zulassen, wird es eine Anpassung der Schutzmaßnahmen geben

Presse Augsburg
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Newsdesk der Presse Augsburg Medien-Redaktion.

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