Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung steigt im ersten Halbjahr 2026 erneut deutlich an und liegt jetzt bereits höher als im Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht 2011. Das teilte eine Sprecherin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” mit.
Bis zum 30. Juni seien 5.862 Anträge beim BAFzA eingegangen. Das sind deutlich mehr als im gesamten Jahr 2025, als die Zahl 3.867 betrug – und mehr als doppelt so viele wie bis zum Ende des ersten Quartals mit 2.656 Anträgen. 2011 gingen 4.348 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein.
Hintergrund sind die angespannte Sicherheitslage und das Gesetz über den neuen Wehrdienst, das zum 1. Januar in Kraft trat. Seitdem werden alle 18-jährigen Männer verpflichtend gemustert. So sollen Freiwillige für den Ausbau der Truppe rekrutiert werden. Sie soll von zuletzt 186.000 aktiven Soldaten bis 2035 auf 260.000 wachsen. Gelingt der Ausbau auf Basis der Freiwilligkeit nicht, behält sich insbesondere die Union die Einführung einer “Bedarfswehrpflicht” vor.
Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden, ist aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Über den Antrag kann laut BAFzA entschieden werden, wenn folgende Dokumente vorliegen: ein kurzes Anschreiben mit Unterschrift, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf sowie eine ausführlich und persönlich verfasste Begründung.

